Justizia
 
 

Der Arbeitgeber überzahlt den Arbeitnehmer. Muss der Arbeitnehmer zurückzahlen, obwohl er keine Verantwortung für die Überzahlung trägt?

Ein klassisches Problem im Arbeitsrecht!

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer die Pflicht, überzahlte Beträge zurückzuzahlen, auch wenn er keine Verantwortung für die Überzahlung trägt. Dies ergibt sich aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wonach eine Leistung, die ohne rechtlichen Grund erfolgt, zurückzugewähren ist.

In diesem Fall hat der Arbeitgeber die Lohnzahlung ohne rechtlichen Grund vorgenommen, da der Arbeitnehmer nicht Anspruch auf die überzahlte Summe hatte. Der Arbeitnehmer hat somit eine ungerechtfertigte Bereicherung erfahren und muss die überzahlte Summe zurückzahlen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 13. Oktober 2010 (Az. 5 AZR 649/09) entschieden, dass der Arbeitnehmer zur Rückzahlung verpflichtet ist, wenn der Arbeitgeber ihn ohne rechtlichen Grund überzahlt hat.

Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Arbeitnehmer nachweislich gutgläubig war und die Überzahlung nicht erkennen konnte. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die Rückzahlung verweigern, da er nicht in Bereicherungsabsicht gehandelt hat (§ 819 Abs. 1 BGB).

Martin Josef Haas

MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fuggerstr. 14
86830 Schwabmünchen
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht

Valko Alm

Rechtsanwalt Alm
Karl-Marx-Allee 90 A
10243 Berlin
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Forderungseinzug und Inkassorecht

Ernst Andreas Kolb

ADVOKOLB
Hardenbergstraße 7
10623 Berlin
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht