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Alexander Meyer, Rechtsanwalt,
Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Gewerblichen Rechtsschutz Augsburg

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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Zeuggasse 7 (Eingang B)
86150 Augsburg
Deutschland

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Telefax: +49 (821) 152 04 5

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Telefon: +49-821-158812
Telefax: +49-821-152045

Qualifikation

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Rechtsanwalt

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz

Artikel

Lebensversicherung kündigen, verkaufen oder rückabwickeln? Die Chancen für Verbraucher, sämtliche Beiträge sowie eine Verzinsung statt nur den Rückkaufswert zu bekommen, sind massiv gestiegen!

Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen am Beispiel von Rapidshare Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen seiner User konkretisiert. Ein File-Hosting-Dienst stellt seinen Usern unter einer bestimmten Internet-Adresse Speicherplatz im Internet zur Verfügung. Die User können eigene Dateien auf den Servern des Hosting-Dienstes hochladen und abspeichern. Der File-Hosting-Dienst stellt lediglich den Speicherplatz zur Verfügung, er kennt weder den Inhalt der Dateien der User noch führt er eine Auflistung der Dateien. Nur spezielle Suchmaschinen (Linksammlungen) gestatten, nach bestimmten Dateien auf den Servern des File-Hosting-Dienstes zu suchen.

Haftung des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber In einer aktuellen Entscheidung hat das LAG Hessen die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung auch auf einen nicht im Betrieb angestellten Handwerker ausgeweitet (Urteil vom 02.04.13 - 13 Sa 857/12; Pressemitteilung 6/13 des LAG Hessen). Doch zunächst stellt sich die Frage inwieweit ein Arbeitnehmer für Schäden, die er im Rahmen seiner Tätigkeit dem Arbeitgeber zufügt haftet. Grundsätzlich haftet ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber in gleicher Weise wie der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer. Voraussetzung hierfür ist eine Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers sowie Verschulden. Im Rahmen des Verschuldens würde jedoch eigentlich der normale Haftungsmaßstab des BGB gelten: Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Gerichtsstand beim Verkauf von Doktortiteln im Internet Die Klage des US-amerikanischen Betreibers eines deutschsprachigen Internetportals, auf dem der Kauf von Doktortiteln angeboten wird, ist vor dem Amtsgericht Flensburg zu verhandeln, weil der US-amerikanische Betreiber Urheberrechtsverletzungen durch ein anderes deutschsprachiges Internetportal geltend macht, das dieselbe Dienstleistung anbietet.

Beschränkungen durch marktstarke Unternehmen und ihre Zulässigkeit Bei der Abhängigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen von marktbeherrschenden oder marktstarken Unternehmen kann zwischen der unternehmensbezogenen und der sortimentsbedingten Abhängigkeit unterschieden werden. Unternehmensbezogene Abhängigkeit liegt vor, wenn ein kleineres oder mittleres Unternehmer ausschließlich oder hauptsächlich für einen Abnehmer produziert oder tätig wird. Ein typisches Beispiel hierfür sind die Belieferung der Automobil-Hersteller durch ihre Zulieferer-Betriebe. Bei der sortimentsbedingten Abhängigkeit ist ein kleineres oder mittleres Unternehmen, meist Einzelhändler, derart auf den Verkauf bestimmter Markenprodukte angewiesen, dass er sich ohne dieses bestimmte Sortiment nicht am Markt halten kann. Marktbeherrschende Unternehmen nutzen ihre dominante Stellung häufig – rechtswidrig! - aus um bestimmte Vertriebsarten vorzuschreiben bzw. ihre Preisvorgaben durchzusetzen.

Richtiger Umgang mit eBay, Facebook & Co durch Kinder und Jugendliche Ergänzend zu dem Beitrag zur Haftung der Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder in P2P-Tauschbörsen, sollen im Rahmen dieses Beitrags rechtliche Tipps für den richtigen Umgang von Jugendlichen/Kindern mit Internetverkaufsplattformen wie eBay sowie sozialen Netzwerken wie beispielsweise Facebook gegeben werden.

AGG-konforme Stellenausschreibung Beim Verstoß gegen die gesetzlichen Verbote hinsichtlich Benachteiligung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Alters oder der sexuellen Identität drohen teils empfindliche Schadensersatzansprüche, die der betroffene Arbeitnehmer geltend machen kann.

Haftung von Bloggern für Leserkommentare Zahlreiche Blogger betreiben ihr Handwerk sogar professionell und hauptberuflich. Die große Masse betreibt das Bloggen aber immer noch als Hobby. Doch gerade diese Freizeit-Blogger machen sich häufig keine Gedanken über Haftung für etwa unzulässige Kommentare ihrer Leser.

Farbmarke Rot des Sparkassen- und Giroverbandes Das Bundespatentgericht hat in zwei die Farbmarke „Rot“ des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands betreffenden Verfahren beschlossen, eine Reihe von grundsätzlichen Fragen dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Fristlose Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht, kann fristlos gekündigt werden.

Selbstdarstellung / Profil

Zulassung als Rechtsanwalt seit 1998


Zulassung als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz seit Juni 2007
Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit August 2008


Tätigkeitsschwerpunkte:

* Gewerblicher Rechtsschutz (Urheber-, Marken-, und Wettbewerbsrecht)
* Foto- und Bildrecht
* Kapitalanlagerecht / Anlegerschutz
* EDV-Recht / Internetrecht
* Arbeitsrecht

RA Meyer
Erfahrungsprofil:

Nicht nur die juristische, sondern auch die wirtschaftliche Perspektive ist mir vertraut. Meine Tätigkeiten u.a. als

* Referendar im Justitiariat des ZDF, Referat für Urheberrecht,
* Produktmanager für elektronisches Publizieren beim Verlag C.H.Beck,
* Vorstandsassistent und Justitiar eines börsennotierten Softwareunternehmens,
* Director Legal & Human Resources in einer international operierenden Aktiengesellschaft
* Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf die oben genannten Tätigkeitsschwerpunkte

brachten mir umfangreiche Erfahrungen in verschiedenen Gebieten, die ich im folgenden kurz darstelle:


Besondere Erfahrungen in den einzelnen Rechtsgebieten:

Gewerblicher Rechtsschutz

* Vertretung von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten im Fall der unberechtigten Verwendung geschützter Werke/Leistungen
* Vertretung von Bildagenturen und Fotografen in allen außergerichtlich und gerichtlich anfallenden Fragestellungen
* Verfolgung von Marken- und Kennzeichenrechtsverletzungen sowie Verteidigung gegen bei entsprechender Inanspruchnahme.
* Unterstützung bei der Konzeption von Marketing- und PR-Aktionen im Hinblick auf mögliche wettbewerbsrechtliche Probleme
* Internetrecht, insbesondere auch AGB-Beratung sowie Kontrolle von Online- und eBay-Shops hinsichtlich Informationspflichten, Belehrung zum Rücktrittsrecht usw.
* Erstellung von VAR- und OEM-Verträgen
* Lösung lizenz- und urheberrechtlicher Probleme, speziell vor dem Hintergrund freier Software wie LINUX oder MOZILLA
* Verträge im Bereich der Musikindustrie (Bandübernahmevertrag, Verlagsvertrag, Künstlervertrag, Sponsoringvertrag)
* Beratung und Vertretung im Bereich Sponsoring kultureller Veranstaltungen

Kapitalanlagerecht

* Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Gesellschaften aus dem grauen Kapitalmarkt
* Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Kapitalanlagegesellschaften, Banken, Brokern, Maklern und anderen Beteiligten

Gesellschaftsrecht / M&A

* Durchführung verschiedener Bar- und Sachkapitalerhöhungen einschließlich Börsenzulassungsverfahren
* Vorbereitung sonstiger Kapitalmaßnahmen (Wandelanleihe, Stock-Option-Programm)
* Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft
* Juristische Begleitung von M&A-Transaktionen auf internationaler Ebene (NDA, LOI, MOU, verschiedene Beteiligungsmodelle) einschließlich des Börsengangs einer Tochtergesellschaft
* Erarbeitung von Konzernstandards für Satzungen, Gesellschaftsverträge, Geschäftsordnungen für Gesellschaftsorgane und für das Dokumentenmanagement

Arbeitsrecht / Insolvenzrecht

* Gerichtliche und außergerichtliche Bearbeitung von Kündigungen
* Unterstützung in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten
* Umsetzung von Restrukturierungskonzepten innerhalb einer Konzernstruktur
* Mitgestaltung von Sanierungskonzepten für notleidende Unternehmen einschließlich Insolvenzberatung

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