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Ihre Auswahl: Weilheim i. OB

 

Sie suchen einen kompetenten Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Weilheim i. OB?

Wählen Sie aus 3 zur Verfügung stehenden Anwälten den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Weilheim i. OB..

 
 

Harald Setzwein

Rechtsanwalt Harald Setzwein
Eisenkramergasse 11
82362 Weilheim
Strafrecht, Baurecht und Architektenrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht, Zwangsvollstreckungsrecht

Pascal de Coulon

Rechtsanwalt Joachim Peters
Mittlerer Graben 18
82362 Weilheim i. OB

Tobias Rauch

Duvernoy & Rauch Rechtsanwälte
Weinhartstr. 2a
82362 Weilheim i. OB
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht, Sozialrecht

Zusätzliche Treffer im Umkreis

Alexander Jaud

Lorenz Jaud Radtke Coll.
Hauptstr. 25
82467 Garmisch-Parten­kirchen
Medizinrecht, Wettbewerbsrecht
 
 

Andreas Süssenguth

Kanzlei Andreas Süssenguth
Kirchenstr. 17
82194 Gröbenzell

Insa C. Lazar

Rembrandtstr. 32
81245 München

Dr. jur. Florian Ponholzer

Kanzlei Florian Ponholzer
Agnesstraße 1-5
80801 München
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht,

Anton Martinek

Kanzlei Anton Martinek
Kapuzinerpl. 2
80337 München
Familienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht,
 
 

Christian Decke

Heiss & Leppla Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Petten­ko­ferstr. 37
80336 München
Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Wirtschaftsrecht

Peter Ewald

E²S² Rechtsanwälte und Fachanwälte Ewald Scherer Tudose
Maistr. 12
80337 München
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, , Strafrecht



Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwälte für Mietrecht befassen sich mit dem Teilgebiet des Zivilrechts, welches das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bezüglich der Nutzung einer vermieteten Sache regelt. Das Wohnungseigentumsrecht, welches durch den Trend, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, eine aktuelle Bedeutung erhält, beschreibt die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern und dem Verwalter bzw. die Rechtverhältnisse von Wohnungseigentümern untereinander.