Justizia
 
 

Ihre Auswahl: Schwarzenbek

 

Sie suchen einen kompetenten Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Schwarzenbek?

Wählen Sie aus 1 zur Verfügung stehenden Anwälten den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Schwarzenbek..

 
 

Maani Behrens

Fachanwaltskanzlei Behrens
Grabauer Str. 6-8
21493 Schwar­zenbek

Zusätzliche Treffer im Umkreis

Rüdiger Segler

Rechtsanwalt Volker Scheffler
Alte Holstenstr. 74
21029 Hamburg

Marc Robert Bachert

Rechtsanwalt Günter Auch
Waldstr. 80
23847 Rethwisch

Jan-Christian Thum-Raithel

HT - Causa Civillis
Am Markt 2
21335 Lüneburg
 
 

Christoph Ertel

SPES - Schmidt Poetsch Ertel Schwartzkopff Partnerschaft Rechtsa
Uelzener Str. 14
21335 Lüneburg
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Sozialrecht

Karsten Wehncke

Rechtsanwalt Karsten Wehncke
Dehnhaide 127
22081 Hamburg
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht

Michael Kehren

Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Neuer Wall 75
20354 Hamburg
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, , Kaufrecht, Versicherungsrecht,

Michael Aßmann

Rechtsanwalt Michael Aßmann
Osteresch 25
22607 Hamburg
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht, Steuerrecht
 
 

André Riesenkampff

Riesenkampff & Riesenkampff
Steinbecker Str. 87
21244 Buchholz
Verkehrsrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht

Janos Dohr

Peters & Pallaske GbR
Bremer Str. 42b
21244 Buchholz
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Verwaltungsrecht, Öffentliches Baurecht



Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwälte für Mietrecht befassen sich mit dem Teilgebiet des Zivilrechts, welches das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bezüglich der Nutzung einer vermieteten Sache regelt. Das Wohnungseigentumsrecht, welches durch den Trend, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, eine aktuelle Bedeutung erhält, beschreibt die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern und dem Verwalter bzw. die Rechtverhältnisse von Wohnungseigentümern untereinander.