Justizia
 
 

Ihre Auswahl: Osnabrück

 

Sie suchen einen kompetenten Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Osnabrück?

Wählen Sie aus 2 zur Verfügung stehenden Anwälten den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Osnabrück..

 
 

Martin Laute

Dr. Schmidt & Laute
Kollegi­enwall 28a/b
49074 Osnabrück
Strafrecht, Öffentliches Baurecht

Andree Schlick

gröne Rechtsanwälte
Parkstr 40
49080 Osnabrück
Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Kaufrecht

Zusätzliche Treffer im Umkreis

Dr. jur. Oliver Niedostadek

Rechtsanwalt Oliver Niedostadek
Münsterwall 18-20
48231 Warendorf

Oliver Kock

Kläne, Frye Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Bahnhofstr. 2
48231 Warendorf
 
 

Hendrik Höke

Meier, Höke und Kollegen
Hinden­burgstr. 3
32257 Bünde
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht

Jens Oliver Lohrengel

RAe Gunkel & Partner
Detmolder Str. 120 a
33604 Bielefeld

Stephan Konrad

Kanzlei Stephan Konrad
Mauerstr. 8
33602 Bielefeld
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, , Erbrecht, Strafrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht

Friedrich-Nikolaus Meyer-Milberg

Kanzlei Friedrich-Nikolaus Meyer-Milberg
Am Sparrenberg 22
33602 Bielefeld
Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Unterhaltsrecht
 
 

Ulf Stuckenberg

Klein Greve Dietrich Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Detmolder Str. 10
33604 Bielefeld

Tobias Neumann

Kanzlei Tobias Neumann
Rohrteichstr. 61
33602 Bielefeld
, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, , Grundstücksrecht und Immobilienrecht, Umweltrecht



Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwälte für Mietrecht befassen sich mit dem Teilgebiet des Zivilrechts, welches das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bezüglich der Nutzung einer vermieteten Sache regelt. Das Wohnungseigentumsrecht, welches durch den Trend, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, eine aktuelle Bedeutung erhält, beschreibt die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern und dem Verwalter bzw. die Rechtverhältnisse von Wohnungseigentümern untereinander.