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Ihre Auswahl: Elmshorn

 

Sie suchen einen kompetenten Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Elmshorn?

Wählen Sie aus 1 zur Verfügung stehenden Anwälten den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Elmshorn..

 
 

Dirk Düwel

Düwel & Zinger
Berliner Str. 3-5
25335 Elmshorn
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Kaufrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht

Zusätzliche Treffer im Umkreis

Torben Dwinger

Rechtsanwälte Priebe, Bothe & Dwinger Partnerschaft mbB
Breite Str. 40-44
25524 Itzehoe

Benjamin Herzog

Herzog
Feldschmiedekamp 42/Timm-Kröger-Str. 2
25524 Itzehoe

Sönke Frischmuth

Frischmuth
Ulzburger Str. 356d
22846 Norderstedt
Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht, Werkvertragsrecht
 
 

Maik Wünsche

Hauenschild, Schütt & Wünsche
Blankeneser Bahnhofstr. 29
22587 Hamburg
Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Michael Aßmann

Rechtsanwalt Michael Aßmann
Osteresch 25
22607 Hamburg
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht, Steuerrecht

Sven Kruse

Kanzlei Sven Kruse
Bornstr. 14
20146 Hamburg
Familienrecht, , Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, , Grundstücksrecht und Immobilienrecht

Nicola-Isabelle Mack

v. Rechenberg Junker Meyer
Herbert-Weichmann-Str. 56
22085 Hamburg
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, , Maklerrecht Immobilienrecht
 
 

Rasmus Niebuhr

Bartram & Niebuhr - Anwaltskanzlei -
ABC-Str. 1
20354 Hamburg

Michael Kehren

Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Neuer Wall 75
20354 Hamburg
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, , Kaufrecht, Versicherungsrecht,



Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwälte für Mietrecht befassen sich mit dem Teilgebiet des Zivilrechts, welches das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bezüglich der Nutzung einer vermieteten Sache regelt. Das Wohnungseigentumsrecht, welches durch den Trend, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, eine aktuelle Bedeutung erhält, beschreibt die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern und dem Verwalter bzw. die Rechtverhältnisse von Wohnungseigentümern untereinander.