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Ihre Auswahl: Buchholz

 

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Wählen Sie aus 2 zur Verfügung stehenden Anwälten den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Buchholz..

 
 

Janos Dohr

Peters & Pallaske GbR
Bremer Str. 42b
21244 Buchholz
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Verwaltungsrecht, Öffentliches Baurecht

André Riesenkampff

Riesenkampff & Riesenkampff
Steinbecker Str. 87
21244 Buchholz
Verkehrsrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht

Zusätzliche Treffer im Umkreis

Michael Kehren

Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Neuer Wall 75
20354 Hamburg
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, , Kaufrecht, Versicherungsrecht,

Maik Wünsche

Hauenschild, Schütt & Wünsche
Blankeneser Bahnhofstr. 29
22587 Hamburg
Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
 
 

Rasmus Niebuhr

Bartram & Niebuhr - Anwaltskanzlei -
ABC-Str. 1
20354 Hamburg

Michael Aßmann

Rechtsanwalt Michael Aßmann
Osteresch 25
22607 Hamburg
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht, Steuerrecht

Sven Kruse

Kanzlei Sven Kruse
Bornstr. 14
20146 Hamburg
Familienrecht, , Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, , Grundstücksrecht und Immobilienrecht

Udo Smetan

Rechtsanwälte Hamburg-Ost
Hohenfelder Str. 17
22087 Hamburg
Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht
 
 

Rüdiger Segler

Rechtsanwalt Volker Scheffler
Alte Holstenstr. 74
21029 Hamburg

Nicola-Isabelle Mack

v. Rechenberg Junker Meyer
Herbert-Weichmann-Str. 56
22085 Hamburg
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, , Maklerrecht Immobilienrecht



Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwälte für Mietrecht befassen sich mit dem Teilgebiet des Zivilrechts, welches das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bezüglich der Nutzung einer vermieteten Sache regelt. Das Wohnungseigentumsrecht, welches durch den Trend, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, eine aktuelle Bedeutung erhält, beschreibt die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern und dem Verwalter bzw. die Rechtverhältnisse von Wohnungseigentümern untereinander.