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Axel Willmann

Kanzlei: Felser Rechtsanwälte
Uhlstr. 19-23
50321 Brühl
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Reiserecht

Zusätzliche Treffer im Umkreis

Christian von Hopffgarten

Frongasse 28
53332 Bornheim
Arbeitsrecht, , Baurecht und Architektenrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht, Beamtenrecht

Albert Klütsch

Düsseldorfer Str. 3
50389 Wesseling
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Sozialrecht

Michael Stoll

Kanzlei Stoll
Fritz-Erler-Str. 6
50374 Erftstadt
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Sozialrecht
 
 

Manfred Beden

HILLE BEDEN Rechtsanwälte
Zollstock­gürtel 59
50969 Köln
Arbeitsrecht, Allgemeines Vertragsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht

Dr. Thorsten Pomberg

Lindenallee 43
50968 Köln
Arbeitsrecht, , Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Schadensersatz und Schmerzensgeldrecht

Dr. Peter Bitzer

Berren­rather Str. 393
50937 Köln
Arbeitsrecht, Markenrecht und Urheberrecht

Christian Klages

KGK Klages Glaser Krosch
Maternusstr. 40-42
50996 Köln
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht
 
 

Stefanie Prehm

Linde & Steffan Rechtsanwälte PartG mbB
Gleueler Str. 371 A
50935 Köln

Dr. Ralf Kleinjans

Luxemburger Str. 256
50937 Köln
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht



Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwälte für das eigenständige Sonderrechtsgebiet des Arbeitsrechts beschäftigen sich mit Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern wie z.B. Gewerkschaften (Kollektivarbeitsrecht) einerseits und dem Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, auch solche in Ausbildung, Teilzeit- oder Heimarbeit, andererseits. Hierbei werden Probleme bezüglich der Gestaltung eines Arbeitsvertrages ebenso bearbeitet wie Fragen, die im laufenden Arbeitsverhältnis oder bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufkommen können z.B. Kündigungen, Kündigungsschutzklagen oder Abfindungen betreffend. Auch EU-Richtlinien, tarifvertragliche Bestimmungen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen fallen unter das Arbeitsrecht.