Justizia
 
 

Wie lange muss das Trennungsjahr dauern, bevor eine Scheidung eingereicht werden kann?

Das Trennungsjahr muss mindestens ein Jahr dauern, bevor eine Scheidung eingereicht werden kann. Dies ist in § 1566 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Danach kann eine Ehe geschieden werden, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten der Scheidung zustimmen oder wenn nur einer der Ehegatten die Scheidung beantragt und der andere Ehegatte ein Jahr lang getrennt lebt.

Es ist zu beachten, dass das Trennungsjahr nicht notwendigerweise ein Kalenderjahr sein muss. Vielmehr beginnt die Frist mit dem Tag, an dem die Ehegatten tatsächlich getrennt leben. Dies kann auch vor dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt sein, wenn die Ehegatten bereits innerhalb des Haushalts getrennt leben.

Quelle:
§ 1566 Abs. 1 BGB
Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 27. März 2013 - XII ZR 157/11

Ernst Andreas Kolb

ADVOKOLB
Hardenbergstraße 7
10623 Berlin
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht

Dr.iur. Franz Peter Kloubert

Dr. Kloubert & Urbach
Hubertstr. 292
45307 Essen
Familienrecht, Strafrecht, Baurecht und Architektenrecht

Dr. David Schneider-Addae-Mensah

Dr. David Schneider-Addae-Mensah Rechtsanwalt - Licencié en dro
Kantstraße 4
76137 Karlsruhe
Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht