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Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich es versäume, innerhalb der Frist meine neuen Felgen eintragen zu lassen?

Wenn Sie es versäumen, innerhalb der Frist Ihre neuen Felgen eintragen zu lassen, können Sie mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach § 48 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Bußgeldkataloges für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (BKat).

Danach kann ein Bußgeld von mindestens 10 Euro und höchstens 100 Euro verhängt werden. In der Regel wird ein Bußgeld von 20 Euro bis 50 Euro festgesetzt.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Höhe des Bußgeldes auch von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Wenn Sie zum Beispiel bereits mehrfach gegen die Frist zur Eintragung von Felgen verstoßen haben, kann ein höheres Bußgeld verhängt werden.

Quellen:

* § 48 Abs. 1 StVG: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift über die Zulassung oder die Eintragung in das Fahrzeugregister zuwiderhandelt, wird mit einer Geldbuße bis zu einhundert Euro belegt."
* § 1 Abs. 1 BKat: "Die Geldbuße beträgt mindestens 10 Euro und höchstens 100 Euro."