Eine sehr häufig gestellte Frage!
Leider gibt es keine einfache Antwort darauf, wie man einen erwachsenen Sohn aus dem Haus bekommt. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können:
1. Gespräch: Ein offenes und ehrliches Gespräch mit Ihrem Sohn kann oft helfen, die Situation zu klären und eine Lösung zu finden. Versuchen Sie, Ihre Erwartungen und Bedürfnisse klar zu formulieren und Ihren Sohn zu bitten, seine Pläne für die Zukunft zu teilen.
2. Vertrag: Wenn Ihr Sohn bereits volljährig ist, können Sie einen Mietvertrag mit ihm abschließen. In diesem Vertrag können Sie die Bedingungen für seinen Aufenthalt im Haus festlegen, einschließlich der Miete, der Pflichten und der Kündigungsfrist. Beachten Sie jedoch, dass ein Mietvertrag nur dann wirksam ist, wenn Ihr Sohn ihn freiwillig unterzeichnet hat.
3. Kündigung: Wenn Ihr Sohn bereits einen Mietvertrag mit Ihnen hat, können Sie ihn kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate (§ 573 Abs. 1 BGB). Beachten Sie jedoch, dass die Kündigung nur dann wirksam ist, wenn sie schriftlich erfolgt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
4. Gerichtliche Hilfe: Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, können Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Gericht kann einen Räumungstitel erlassen, wenn Ihr Sohn trotz Aufforderung nicht auszieht. Beachten Sie jedoch, dass dies ein letzter Schritt sein sollte, da es zu einer Verschlechterung der Beziehung führen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechte und Pflichten von Eltern und Kindern in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Familienrechtsgesetz (FamFG) geregelt werden.
Quellen:
* § 573 Abs. 1 BGB: Kündigung des Mietvertrags
* § 1093 BGB: Mietvertrag zwischen Eltern und Kindern