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Wer zahlt Anwalt wenn ich im Recht bin?

Wenn Sie im Recht sind, kann es sein, dass die Gegenseite die Kosten Ihres Anwalts übernehmen muss. Dies ist jedoch nicht immer der Fall und hängt von den Umständen des Falles ab.

Gemäß § 91 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) hat die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten des Anwalts der obsiegenden Partei. Die Höhe der zu erstattenden Kosten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel bei einer Teilunterliegenheit oder wenn die Gegenseite ohne Verschulden unterlegen ist. In solchen Fällen können die Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt werden oder die obsiegende Partei muss selbst die Kosten ihres Anwalts tragen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Kostenübernahme durch die Gegenseite nur dann erfolgt, wenn Sie tatsächlich im Recht waren und die Gegenseite die Kostenpflicht trifft. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, ohne dass Sie tatsächlich im Recht sind, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Quellen:

* § 91 Abs. 1 ZPO
* Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)