Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass eine Erklärung, wie zum Beispiel die Rücktrittserklärung von einem Kaufvertrag, in jeder Form erfolgen kann, solange sie eindeutig und unwiderruflich ist (§ 130 BGB). Dies bedeutet, dass eine WhatsApp-Nachricht theoretisch ausreichend sein könnte, um den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären.
Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
1. Beweisbarkeit: Eine WhatsApp-Nachricht kann leicht gelöscht oder manipuliert werden, was die Beweisbarkeit der Erklärung erschweren kann. Ein schriftlicher Brief hingegen bietet eine höhere Sicherheit, dass die Erklärung tatsächlich abgegeben wurde.
2. Nachweis der Zugangnahme: Es muss nachgewiesen werden, dass die andere Partei die Erklärung tatsächlich erhalten hat. Bei einer WhatsApp-Nachricht kann dies schwierig sein, während ein schriftlicher Brief per Einschreiben mit Rückschein eine sichere Möglichkeit bietet, den Zugang nachzuweisen.
3. Klarheit und Deutlichkeit: Die Erklärung sollte klar und eindeutig sein, um keine Zweifel aufkommen zu lassen. Ein schriftlicher Brief bietet hier mehr Möglichkeiten, die Erklärung genau zu formulieren.
Insgesamt empfiehlt es sich, einen schriftlichen Brief zu verwenden, um den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären. Dies bietet mehr Sicherheit und Klarheit für beide Parteien.
Quellen:
* § 130 BGB: "Eine Willenserklärung kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen."
* BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03: "Eine Willenserklärung kann auch durch eine E-Mail oder eine SMS abgegeben werden."