Justizia
 
 

Was passiert, wenn man bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat?

Wenn man bei Vertragsabschluss falsche Angaben macht, kann dies zu verschiedenen Konsequenzen führen.

Zunächst einmal kann der andere Vertragspartner den Vertrag anfechten, wenn die falschen Angaben für den Abschluss des Vertrags ursächlich waren (§ 123 Abs. 1 BGB). Dies bedeutet, dass der Vertrag von Anfang an unwirksam ist und keine Rechtswirkungen entfaltet.

Darüber hinaus kann der andere Vertragspartner auch Schadensersatzansprüche gegen denjenigen geltend machen, der die falschen Angaben gemacht hat. Dies kann nach § 280 Abs. 1 BGB erfolgen, wenn der Schaden aufgrund der falschen Angaben entstanden ist.

In einigen Fällen kann auch ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags bestehen, wenn die falschen Angaben einen wesentlichen Irrtum darstellen (§ 119 Abs. 2 BGB).

Es ist jedoch zu beachten, dass die falschen Angaben tatsächlich für den Abschluss des Vertrags ursächlich sein müssen. Wenn der andere Vertragspartner den Vertrag auch bei Kenntnis der wahren Umstände abgeschlossen hätte, können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Das Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 14. März 2003 (Az. V ZR 291/02) festgestellt, dass eine Anfechtung des Vertrags nur möglich ist, wenn die falschen Angaben für den Abschluss des Vertrags kausal waren.

Michael Staudenmayer

STAUDENMAYER FACHANWALTS- und STEUERKANZLEI
Möhringer Landstraße 11
70563 Stuttgart
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Allgemeines Vertragsrecht

Fabian Sachse

Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht

Benedict Bock

Vollmer Bock Windisch Renz Lymperidis
Rheinstrasse 105
55116 Mainz
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht