Die Rentenbasis ist ein wichtiger Begriff im deutschen Sozialrecht, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Rentenbasis beschreibt den Durchschnitt der individuellen Arbeitsentgelte, die ein Versicherter in seinem Erwerbsleben erzielt hat. Diese Entgelte werden auf einen bestimmten Zeitraum bezogen, um den Durchschnitt zu berechnen. Dieser Durchschnitt bildet dann die Grundlage für die Berechnung der Rente.
Gemäß § 23 Abs. 1 SGB VI (Sozialgesetzbuch VI) wird die Rentenbasis wie folgt berechnet: "Die Rentenbasis ist das Durchschnittsentgelt aller Kalenderjahre, für die Beiträge gezahlt worden sind."
Die Rentenbasis ist wichtig, weil sie die Höhe der Rente beeinflusst. Je höher die Rentenbasis, desto höher die Rente.