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Wann tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Gebrechen seine bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und dadurch seine Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt ist.

Laut § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und dadurch ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt ist.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 12. November 2003 (Az. B 7 AL 14/02 R) festgestellt, dass die Berufsunfähigkeit dann vorliegt, wenn der Versicherte seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und dadurch seine Erwerbsfähigkeit um mindestens 50% beeinträchtigt ist.

Es ist jedoch zu beachten, dass die konkreten Voraussetzungen für den Eintritt der Berufsunfähigkeitsversicherung je nach Versicherungsvertrag und Policenbedingungen variieren können.

Dipl.-Jur. Maren Süfke

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Dr. André Ehlers

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Oliver Krause

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