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Wann kann eine Privatperson Privatinsolvenz anmelden?

Eine Privatperson kann Privatinsolvenz anmelden, wenn sie überschuldet ist und ihre Zahlungsunfähigkeit nachweisen kann. Nach § 304 Abs. 1 InsO (Insolvenzordnung) ist eine Privatperson überschuldet, wenn sie nicht in der Lage ist, ihre fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.

Die Zahlungsunfähigkeit muss nachgewiesen werden durch die Vorlage eines Verzeichnisses ihrer Gläubiger und ihrer Forderungen, ihrer Vermögensgegenstände und ihrer Einkünfte (§ 305 InsO).

Des Weiteren muss die Privatperson auch bereit sein, ihre Schulden anzuerkennen und sich zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und zur Auskunftserteilung über ihre Vermögensverhältnisse zu verpflichten (§ 306 InsO).

Es ist wichtig zu beachten, dass die Privatinsolvenz nur dann angemeldet werden kann, wenn die Privatperson nicht bereits innerhalb der letzten 10 Jahre eine Privatinsolvenz durchgeführt hat (§ 287a InsO).

Ulrich Hassinger

Rechtsanwälte Kuhlmann
Schwanenwall 31
44135 Dortmund
Allgemeines Vertragsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Baurecht und Architektenrecht

Heidi Schiek

Kanzlei Schiek
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Familienrecht, Erbrecht, Allgemeines Vertragsrecht

Dr. André Ehlers

Kanzlei Dr. Ehlers
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28359 Bremen
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Bankrecht und Kapitalmarktrecht