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Wann darf eine Versicherung die Leistung verweigern?

Eine Versicherung darf die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer gegen seine Obliegenheiten verstößt oder wenn der Versicherungsfall aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers eintritt.

Gemäß § 28 Abs. 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten, wie zum Beispiel die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe von Risikofaktoren bei Vertragsabschluss, verletzt hat.

Darüber hinaus kann die Versicherung die Leistung auch dann verweigern, wenn der Versicherungsfall aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers eintritt. Dies ergibt sich aus § 81 Abs. 2 VVG.

Das Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 22. Juni 2011 (Az.: IV ZR 25/09) entschieden, dass die Versicherung die Leistung verweigern darf, wenn der Versicherungsnehmer seinen Obliegenheiten nicht nachkommt und dadurch den Eintritt des Versicherungsfalles verursacht hat.



Überprüft und übersetzt auf Deutsch.

Dr. André Ehlers

Kanzlei Dr. Ehlers
Universitätsallee 5
28359 Bremen
Allgemeines Vertragsrecht, Zivilrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

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