Sie haben gute Gründe, Ihr Geld zurückzufordern, da der Verkäufer das Fahrzeug trotz mehrfacher Reparaturversuche nicht in einen mangelfreien Zustand gebracht hat.
Gemäß § 434 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss die Sache, die verkauft wird, frei von Sachmängeln sein. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Käufer nach § 437 BGB Nacherfüllung verlangen, d.h. die Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer.
Da der Verkäufer in Ihrem Fall bereits dreimal versucht hat, den Mangel zu beheben, und dies erfolglos blieb, können Sie nun nach § 440 BGB den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
Es ist ratsam, dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises fordern. Sollte der Verkäufer weiterhin nicht zahlen, können Sie einen Anwalt einschalten oder einen Mahnbescheid beantragen.
Quellen:
- § 434 Abs. 1 BGB
- § 437 BGB
- § 440 BGB