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Strafrecht silvesterfeuerwerk

Eine klassische Frage zum Jahreswechsel!

Im Strafrecht gibt es keine spezifischen Vorschriften für Silvesterfeuerwerk. Allerdings können Verstöße gegen die Feuerwerksverordnung (FeuerwV) oder andere Gesetze und Verordnungen strafrechtliche Konsequenzen haben.

Nach § 27 Abs. 1 FeuerwV ist das Abbrennen von Feuerwerken in Deutschland nur an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten erlaubt, darunter auch Silvester. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, kann nach § 28 FeuerwV mit einer Geldbuße belegt werden.

Darüber hinaus können Verstöße gegen die Feuerwerksverordnung auch strafrechtliche Folgen haben, wenn sie zu einer Gefährdung von Menschenleben oder Sachwerten führen. Beispielsweise kann eine fahrlässige Brandstiftung nach § 306 StGB oder eine vorsätzliche Gefährdung durch Feuer nach § 307 StGB strafbar sein.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Strafbarkeit von Verstößen gegen die Feuerwerksverordnung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und eine individuelle Prüfung erforderlich ist.



Quellen:

* Feuerwerksverordnung (FeuerwV) vom 23. November 2005 (BGBl. I S. 3193)
* Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 945)

Stephan Raber

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