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schreibe einen Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen bei einer GmbH an das Finanzamt im Rahmen der Zwangsvollstreckung und begründe diesen ausführlich auch mit der vorhandenen Sicherheit mittels werthaltiger Zwangssicherungshypothek

Hier ist der Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen bei einer GmbH an das Finanzamt im Rahmen der Zwangsvollstreckung:

[Antragsteller]
[Adresse]
[Datum]

Finanzamt [Finanzamt-Adresse]

Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen nach § 227 AO

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beantrage als [Antragsteller, z.B. Geschäftsführer] der [GmbH-Name], [GmbH-Adresse], den Erlass von Säumniszuschlägen in Höhe von [Betrag] gemäß § 227 AO.

Die [GmbH-Name] ist derzeit Gegenstand einer Zwangsvollstreckung durch das Finanzamt [Finanzamt-Adresse] wegen offener Steuerschulden in Höhe von [Betrag]. Die Zwangsvollstreckung wurde aufgrund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Finanzgerichts [Finanzgericht-Adresse] vom [Datum] betrieben.

Die [GmbH-Name] hat jedoch eine werthaltige Zwangssicherungshypothek auf einem Grundstück in [Grundstück-Adresse] bestellt, die als Sicherheit für die offenen Steuerschulden dient. Die Zwangssicherungshypothek wurde am [Datum] im Grundbuch [Grundbuch-Adresse] eingetragen und hat einen Wert von mindestens [Wert].

Gemäß § 227 AO kann das Finanzamt auf Antrag den Säumniszuschlag erlassen, wenn die Zahlung oder die Erfüllung einer anderen Verpflichtung durch Umstände verhindert wurde, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Im vorliegenden Fall ist die [GmbH-Name] aufgrund der Zwangsvollstreckung und der bestehenden Sicherheit mittels Zwangssicherungshypothek nicht in der Lage, die offenen Steuerschulden zu begleichen.

Das Finanzamt hat bereits Kenntnis von der bestehenden Zwangssicherungshypothek und hat diese auch als Sicherheit anerkannt. Es ist daher angemessen, den Säumniszuschlag zu erlassen, da die [GmbH-Name] nicht säumig ist, sondern vielmehr durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Zahlung gehindert wird.

Ich bitte um Erlass des Säumniszuschlags in Höhe von [Betrag] und um Mitteilung über die Entscheidung.

Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

[Antragsteller]



Quellen:

* § 227 AO: Erlass von Säumniszuschlägen
* § 249 AO: Zwangsvollstreckung
* § 253 AO: Sicherheiten
* Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.04.2015 - VII R 46/14: Erlass von Säumniszuschlägen bei Zwangsvollstreckung

Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag nur als Beispiel dient und je nach konkretem Fall angepasst werden muss. Es empfiehlt sich, vor dem Einreichen des Antrags einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Ulrich Hassinger

Kuhlmann Rechtsanwälte
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Valko Alm

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