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Rückabwicklung Kaufvertrag KVZ Wie geht das ?

Die Rückabwicklung eines Kaufvertrags, auch bekannt als Rücktritt oder Widerruf, ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Grundsätzlich hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer seine Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Ware mangelhaft ist oder nicht wie beschrieben geliefert wurde.

Um den Kaufvertrag rückabzuwickeln, muss der Käufer dem Verkäufer schriftlich erklären, dass er vom Vertrag zurücktritt. Dies kann durch eine einfache Erklärung geschehen, in der der Käufer seinen Willen zum Rücktritt vom Vertrag ausdrückt.

Die Frist für den Rücktritt beträgt in der Regel 14 Tage nach Erhalt der Ware (§ 355 Abs. 1 BGB). Innerhalb dieser Frist muss der Käufer den Rücktritt erklären und die Ware zurücksenden.

Nachdem der Käufer den Rücktritt erklärt hat, muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Käufer muss jedoch die Ware in ihrem ursprünglichen Zustand zurückgeben (§ 357 Abs. 1 BGB).

Es ist zu beachten, dass der Käufer auch Schadensersatz fordern kann, wenn der Verkäufer seine Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt hat.

Quellen:

* § 355 BGB: Widerrufsrecht
* § 357 BGB: Pflichten des Verkäufers bei Widerruf

Dipl.-Jur. Maren Süfke

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