Justizia
 
 

Rote Ampel überfahren, welche Maßnahmen erwarten mich

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben, können Sie mit verschiedenen Maßnahmen rechnen. Zunächst einmal handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung), die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach dem Bußgeldkatalog und beträgt in der Regel zwischen 90 und 240 Euro. Darüber hinaus können auch Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg vergeben werden. Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit und kann zwischen 1 und 3 Punkten liegen.

In besonders schweren Fällen kann auch ein Fahrverbot verhängt werden. Dies ist jedoch nur bei wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung oder bei anderen gravierenden Verkehrsverstößen der Fall.

Es ist zu beachten, dass die Maßnahmen je nach Bundesland und Polizeibehörde variieren können. Es empfiehlt sich daher, sich an die zuständige Behörde zu wenden, um genauere Informationen über die gegen Sie verhängten Maßnahmen zu erhalten.

Stephan Raber

Grevener Str. 17
48149 Münster
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht

Florian van Bracht

Rechtsanwälte Noli | Seidler | Fischer | van Bracht
Ridlerstraße 11
80339 München
Strafrecht, Ausländerrecht und Asylrecht

Andreas Martin

Marzahner-Promenade 22
12679 Berlin
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht