Die Frage betrifft den Bereich des Arbeitsrechts und insbesondere den Bereich der tariflichen Ansprüche von Lehrern.
In Ihrem Fall haben Sie zwei Abmahnungen erhalten, die Sie durch Vergleich auf Ihre Kosten wieder aufheben lassen konnten. Da die Entgeltabzüge zunächst erfolgt waren, aber später wieder erstattet wurden, können Sie möglicherweise Schadenersatzansprüche gegen Ihren Arbeitgeber geltend machen.
Ein möglicher Ansatzpunkt könnte § 611a BGB sein, wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Nachteilen zu schützen. Da die Abmahnungen unwirksam waren und die Entgeltabzüge später wieder erstattet wurden, könnte man argumentieren, dass Sie einen ungerechtfertigten Nachteil erlitten haben.
Ein weiterer Ansatzpunkt könnte § 280 Abs. 1 BGB sein, wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer vor Schäden zu schützen, die durch seine Pflichtverletzung entstehen. Wenn die Abmahnungen und die Entgeltabzüge auf einer Pflichtverletzung des Arbeitgebers beruhen, könnte man Schadenersatzansprüche geltend machen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB streng sind und es erforderlich ist, dass der Arbeitgeber eine Pflichtverletzung begangen hat, die kausal für den Schaden war.
Es empfiehlt sich, dass Sie sich an einen Anwalt wenden, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, um Ihre Chancen auf Schadenersatzansprüche genauer zu prüfen.