Ein schwieriger Fall! Als erstes möchte ich Ihnen versichern, dass Sie absolut recht darauf haben, gegen solche Behauptungen vorzugehen.
Zunächst einmal sollten Sie versuchen, den Sachverhalt aufzuklären und Beweise für die unwahren Behauptungen Ihrer Schulleiterin zu sammeln. Fragen Sie Kollegen, Schüler oder andere Zeugen, die möglicherweise von den Äußerungen Ihrer Schulleiterin Kenntnis haben. Dokumentieren Sie alle Gespräche, E-Mails oder andere Kommunikation, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen.
Rechtlich gesehen haben Sie Anspruch auf Schutz Ihrer Persönlichkeit und Ihres guten Rufs. Die unwahren Behauptungen Ihrer Schulleiterin können als Verleumdung oder üble Nachrede nach § 186 StGB (Strafgesetzbuch) oder § 823 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) angesehen werden.
Sie können auch einen Antrag auf Unterlassung und Widerruf stellen, wenn die Äußerungen Ihrer Schulleiterin als eine Verletzung Ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG (Grundgesetz) und § 823 Abs. 1 BGB angesehen werden kann.
Darüber hinaus sollten Sie Ihren Dienstvorgesetzten oder die Schulbehörde informieren, um sicherzustellen, dass die unwahren Behauptungen keine Auswirkungen auf Ihre berufliche Laufbahn haben.
Es ist ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, der Erfahrung im Bereich des Persönlichkeitsrechts hat, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.