Justizia
 
 

Mir wurde zugetragen, dass meine Schulleiterin (ich bin Lehrer) erzählt, ich wäre psychisch krank gewesen. Dem ist nicht so. Welche Möglichkeiten sind gegeben, dagegen vorzugehen?

Ein schwieriger Fall! Als erstes möchte ich Ihnen versichern, dass Sie absolut recht darauf haben, gegen solche Behauptungen vorzugehen.

Zunächst einmal sollten Sie versuchen, den Sachverhalt aufzuklären und Beweise für die unwahren Behauptungen Ihrer Schulleiterin zu sammeln. Fragen Sie Kollegen, Schüler oder andere Zeugen, die möglicherweise von den Äußerungen Ihrer Schulleiterin Kenntnis haben. Dokumentieren Sie alle Gespräche, E-Mails oder andere Kommunikation, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen.

Rechtlich gesehen haben Sie Anspruch auf Schutz Ihrer Persönlichkeit und Ihres guten Rufs. Die unwahren Behauptungen Ihrer Schulleiterin können als Verleumdung oder üble Nachrede nach § 186 StGB (Strafgesetzbuch) oder § 823 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) angesehen werden.

Sie können auch einen Antrag auf Unterlassung und Widerruf stellen, wenn die Äußerungen Ihrer Schulleiterin als eine Verletzung Ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG (Grundgesetz) und § 823 Abs. 1 BGB angesehen werden kann.

Darüber hinaus sollten Sie Ihren Dienstvorgesetzten oder die Schulbehörde informieren, um sicherzustellen, dass die unwahren Behauptungen keine Auswirkungen auf Ihre berufliche Laufbahn haben.

Es ist ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, der Erfahrung im Bereich des Persönlichkeitsrechts hat, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Rainer Borgelt

Borgelt & Partner Rechtsanwälte
Taubenstr. 22
40479 Düsseldorf
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Unternehmensnachfolge und Betriebsnachfolge

Stephan Raber

Grevener Str. 17
48149 Münster
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht

Valko Alm

Rechtsanwalt Alm
Karl-Marx-Allee 90 A
10243 Berlin
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Forderungseinzug und Inkassorecht