Ich verstehe Ihre Sorge! Die Drohung mit Ausweisung durch die Ausländerbehörde kann sehr beunruhigend sein.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Ausländerbehörde nur dann eine Ausweisung durchführen darf, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die wichtigsten Voraussetzungen finden sich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Gemäß § 53 AufenthG kann ein Ausländer ausgewiesen werden, wenn er die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet oder wenn er sich eines Verbrechens oder Vergehens schuldig gemacht hat.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Ausländerbehörde vor einer Ausweisung eine sorgfältige Abwägung der Umstände des Einzelfalls vornehmen muss. Insbesondere muss sie berücksichtigen, ob der Ausländer Familienangehörige in Deutschland hat, wie lange er bereits in Deutschland lebt und ob er sich hier integriert hat.
Wenn Sie eine Ausweisungsandrohung erhalten haben, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen, der auf Ausländerrecht spezialisiert ist. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu vertreten.