Lieber Fragesteller,
Ich verstehe Ihre Sorge und werde mich bemühen, Ihnen zu helfen.
In Deutschland ist die Änderung des Geburtsjahres in einem Pass möglich, jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nach § 21 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes (PStG) kann die Berichtigung eines Personenstandseintrags, wie z.B. des Geburtsjahres, beantragt werden, wenn der Eintrag unrichtig ist.
Da Sie bereits seit über 20 Jahren unter einem falschen Geburtsjahr leben, könnte dies möglicherweise zu Schwierigkeiten führen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Änderung des Geburtsjahres nicht automatisch zu einer Strafverfolgung oder einem Verwaltungsverfahren führt.
Es ist ratsam, dass Sie sich an die zuständige Passbehörde wenden und einen Antrag auf Berichtigung des Geburtsjahres stellen. Sie sollten alle erforderlichen Unterlagen, wie z.B. Geburtsurkunde, vorlegen, um den Antrag zu stützen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Passbehörde möglicherweise weitere Informationen oder Nachweise anfordern wird, um die Richtigkeit des Antrags zu überprüfen.
In Bezug auf Ihre Angst vor Ärger mit den Behörden möchte ich Ihnen versichern, dass die deutsche Verwaltung grundsätzlich an die Rechtssicherheit und die Wahrung der Menschenrechte gebunden ist. Es ist jedoch ratsam, dass Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um Ihren Fall genau zu prüfen und mögliche Risiken zu minimieren.