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Kann man sein wohnrecht ausbezahlt lassen

Eine juristische Frage!

In Deutschland gibt es keine Möglichkeit, sein Wohnrecht (auch als "Wohnungsberechtigung" oder "Wohnungsrecht" bekannt) ausbezahlt zu lassen. Das Wohnrecht ist ein dingliches Recht, das dem Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses zusteht, und kann nicht in Geld umgewandelt werden.

Das Wohnrecht ist in § 1010 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt und begründet ein absolutes Recht an einer Wohnung oder einem Haus. Es kann nicht verkauft, verschenkt oder gegen eine Geldleistung aufgegeben werden.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 26. Mai 1993 (Az. 1 BvR 208/92) festgestellt, dass das Wohnrecht ein grundrechtsgleiches Recht ist, das den Schutz der Wohnung und des Eigentums gewährleistet.

Es gibt jedoch Fälle, in denen ein Mieter oder Eigentümer eine Entschädigung für die Aufgabe seines Wohnrechts erhalten kann, zum Beispiel bei einer Zwangsräumung oder einer Enteignung. In solchen Fällen muss jedoch ein gerichtliches Verfahren durchlaufen werden, um die Höhe der Entschädigung festzustellen.

Valko Alm

Rechtsanwalt Alm
Karl-Marx-Allee 90 A
10243 Berlin
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Forderungseinzug und Inkassorecht

Ulrich Hassinger

Rechtsanwälte Kuhlmann
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44135 Dortmund
Allgemeines Vertragsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Baurecht und Architektenrecht

Dipl.-Jur. Oliver W. Engel

Kanzlei Engel
Welseder Str. 5
31860 Emmerthal
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht