Ja, Sie können in Deutschland eine Anzeige ohne anwaltliche Begleitung erstatten. Nach § 158 StPO (Strafprozessordnung) kann jede Person, die ein Strafverfahren beantragen will, eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten. Es besteht keine Pflicht, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Es ist jedoch zu beachten, dass es in bestimmten Fällen ratsam sein kann, einen Anwalt hinzuzuziehen, insbesondere wenn es sich um komplexe Sachverhalte handelt oder wenn Sie selbst Opfer einer Straftat wurden. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Interessen zu vertreten und Ihre Rechte wahrzunehmen.
Quellen:
§ 158 StPO
OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2015 - 2 Ws 153/15