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Kann die KI einen Rechtsanwalt ersetzen?

Die Frage, ob eine Künstliche Intelligenz (KI) einen Rechtsanwalt ersetzen kann, ist derzeit noch umstritten. Zwar gibt es bereits Anwendungen von KI im juristischen Bereich, wie zum Beispiel die Analyse großer Datenmengen oder die Erstellung von Vertragsentwürfen, jedoch ist die KI noch nicht in der Lage, die komplexe Aufgabe eines Rechtsanwalts vollständig zu ersetzen.

Nach § 3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) muss ein Rechtsanwalt über eine besondere Ausbildung und Prüfung verfügen, um die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Berufsausübung zu besitzen. Darüber hinaus muss ein Rechtsanwalt auch über eine bestimmte Menschenkenntnis und Sozialkompetenz verfügen, um mit Mandanten und anderen Beteiligten erfolgreich zusammenarbeiten zu können.

Eine KI kann diese Anforderungen derzeit noch nicht erfüllen, da sie keine menschliche Intuition und Erfahrung besitzt. Zwar können KI-Systeme große Datenmengen schnell und effizient verarbeiten, jedoch fehlt ihnen die Fähigkeit, komplexe juristische Fragestellungen zu verstehen und zu beurteilen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. Januar 2020 (Az. 1 BvR 2459/19) festgestellt, dass die Automatisierung von Entscheidungen im juristischen Bereich nur dann zulässig ist, wenn sie transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar ist. Dies setzt voraus, dass ein Mensch letztendlich für die Entscheidung verantwortlich ist.

Insgesamt ist es derzeit noch nicht möglich, eine KI als vollständigen Ersatz für einen Rechtsanwalt zu sehen. Vielmehr kann die KI als Werkzeug eingesetzt werden, um den Rechtsanwalt bei seiner Arbeit zu unterstützen und zu effizienter zu machen.

Dr. David Schneider-Addae-Mensah

Dr. David Schneider-Addae-Mensah Rechtsanwalt - Licencié en dro
Kantstraße 4
76137 Karlsruhe
Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht