Justizia
 
 

Italienische Papiere in Hamburg melden ist das möglich?

Ja, es ist möglich, Ihre italienischen Papiere in Hamburg anzumelden. Als Ausländer, der in Deutschland lebt, sind Sie verpflichtet, Ihre ausländischen Papiere bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Nach § 49 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sind Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten, verpflichtet, ihre ausländischen Papiere bei der Meldebehörde anzumelden.

In Hamburg ist die zuständige Meldebehörde die Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt für Bürgerdienste und Meldebehörde.

Es empfiehlt sich, vorher Kontakt mit der Meldebehörde aufzunehmen, um sicherzustellen, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Formalitäten zu erledigen sind.

Axel Werner

Willy-Brandt-Platz 2
34131 Kassel
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht

Florian van Bracht

Rechtsanwälte Noli | Seidler | Fischer | van Bracht
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80339 München
Strafrecht, Ausländerrecht und Asylrecht

Dipl.-Jur. Oliver W. Engel

Kanzlei Engel
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31860 Emmerthal
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht