Die zwangsweise Handy-Entsperrung per Fingerabdruck durch die Polizei ist in Deutschland ein umstrittenes Thema. Grundsätzlich gibt es keine explizite gesetzliche Regelung, die dies ausdrücklich erlaubt oder verbietet.
Allerdings gibt es einige Gerichtsentscheidungen und rechtliche Auslegungen, die hierzu Stellung nehmen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 27. Juli 2016 (2 BvR 309/15) festgestellt, dass die zwangsweise Entsperrung eines Handys mittels Fingerabdruck durch die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein kann. Insbesondere wenn es sich um einen dringenden Tatverdacht handelt und die Entsperrung zur Aufklärung der Tat erforderlich ist.
In diesem Zusammenhang ist auch § 103 StPO (Strafprozessordnung) von Bedeutung, wonach die Polizei berechtigt ist, Gegenstände, die als Beweismittel in Betracht kommen, in Besitz zu nehmen und zu untersuchen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die zwangsweise Entsperrung eines Handys per Fingerabdruck einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) darstellt. Daher muss die Polizei vor einer solchen Maßnahme sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen für einen solchen Eingriff erfüllt sind.
Insgesamt ist die zwangsweise Handy-Entsperrung per Fingerabdruck durch die Polizei in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, aber auch mit bestimmten Einschränkungen und Auflagen verbunden.