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In einem Erbfall hat ein Erbe eine ungerechtfertigte Forderung an die anderen Erben, und schaltet Anwälte und das Gericht ein. Wer trägt die Kosten?

Eine interessante Frage!

Grundsätzlich trägt derjenige die Kosten, der den Rechtsstreit veranlasst hat und keine berechtigten Interessen nachweisen kann. In diesem Fall würde das Gericht wahrscheinlich die Kosten dem Erben auferlegen, der die ungerechtfertigte Forderung erhoben hat.

Dies ergibt sich aus § 91 Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung), wonach die Kosten des Rechtsstreits dem Unterliegenden auferlegt werden, wenn nicht besondere Gründe für eine andere Kostenverteilung sprechen.

Das Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 10. Juli 2014 (Az. IX ZR 280/13) entschieden, dass ein Erbe, der eine unberechtigte Forderung gegen die anderen Erben erhebt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, wenn die Forderung zurückgewiesen wird.

Es ist jedoch zu beachten, dass das Gericht in jedem Einzelfall die Umstände des Falles berücksichtigen und eine faire Kostenverteilung treffen muss. Wenn der Erbe, der die Forderung erhoben hat, berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Erbfolge oder des Erbrechts hatte, könnte das Gericht die Kosten auch den anderen Erben auferlegen oder eine andere Kostenverteilung treffen.

Heidi Schiek

Kanzlei Schiek
Rosenstraße 31
72116 Mössingen
Familienrecht, Erbrecht, Allgemeines Vertragsrecht

Sabine Matheis

Matheis
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94032 Passau
Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Dr. Lars Grube

GRUBE
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Erbrecht