Sehr geehrter Vollrentner,
Sie haben die Frage gestellt, ob Sie als Vollrentner, der noch in Vollzeit arbeitet, von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren können, weil Sie in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig sind und älter als 55 Jahre sind.
Die Antwort lautet: Ja, Sie können zurück in die GKV wechseln.
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V können Personen, die in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig sind, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Da Sie älter als 55 Jahre sind, gilt für Sie keine Altersgrenze mehr für den Wechsel in die GKV (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
Es ist jedoch zu beachten, dass Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden müssen, um Mitglied werden zu können (§ 175 Abs. 1 SGB V).
Es gibt keine Einschränkungen für Vollrentner, die noch in Vollzeit arbeiten, um Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden.
Quellen:
- § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
- § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
- § 175 Abs. 1 SGB V