Ja, es ist möglich, Ihre italienischen Papiere in Hamburg anzumelden. Als Ausländer, der in Deutschland lebt, sind Sie verpflichtet, Ihre ausländischen Papiere bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Nach § 49 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sind Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten, verpflichtet, ihre ausländischen Papiere bei der Meldebehörde anzumelden.
In Hamburg ist die zuständige Meldebehörde die Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt für Bürgerdienste und Meldebehörde.
Es empfiehlt sich, vorher Kontakt mit der Meldebehörde aufzunehmen, um sicherzustellen, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Formalitäten zu erledigen sind.