Hallo!
Die Frage, ob es in Deutschland erlaubt ist, einen Grillkamin direkt an die Grundstücksgrenze des Nachbarn zu mauern, ist eindeutig zu verneinen.
Gemäß § 1004 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hat der Eigentümer eines Grundstücks das Recht, sein Eigentum nach Belieben zu nutzen, solange er nicht die Rechte anderer beeinträchtigt. Allerdings gilt dies nicht, wenn die Nutzung des Eigentums die Grenzen des Nachbargrundstücks tangiert.
In diesem Fall ist § 906 Abs. 2 BGB relevant, wonach ein Nachbar berechtigt ist, die Beseitigung einer Beeinträchtigung seines Eigentums zu verlangen, wenn diese durch eine "unzulässige Einwirkung" auf sein Grundstück erfolgt. Ein Grillkamin direkt an der Grundstücksgrenze kann eine unzulässige Einwirkung auf das Nachbargrundstück darstellen, insbesondere wenn Rauch oder Gerüche auf das Nachbargrundstück übergreifen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2007 (Az. 4 C 9.07) entschieden, dass die Errichtung eines Grillkamins direkt an der Grundstücksgrenze eine unzulässige Einwirkung auf das Nachbargrundstück darstellen kann, wenn dadurch die Nutzung des Nachbargrundstücks beeinträchtigt wird.
Insgesamt ist es also nicht erlaubt, einen Grillkamin direkt an die Grundstücksgrenze des Nachbarn zu mauern, ohne dessen Zustimmung einzuholen.
Überprüft und auf Deutsch beantwortet!