Justizia
 
 

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die in Deutschland von den Gemeinden erhoben wird. Sie wird aufgrund des Grundsteuergesetzes (GrStG) berechnet und ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen.

Die Grundsteuer wird auf den Wert des Grundstücks und des Gebäudes berechnet. Der Steuersatz variiert je nach Gemeinde und kann zwischen 0,26 und 1,3 Prozent des Grundstückswerts liegen.

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, das bedeutet, dass sie unabhängig von der Person des Eigentümers oder Nutzers des Grundstücks ist. Der Eigentümer des Grundstücks ist grundsätzlich steuerpflichtig, es sei denn, er hat die Steuerpflicht auf einen anderen übertragen, zum Beispiel durch einen Mietvertrag.

Die Grundsteuer wird jährlich erhoben und ist in der Regel mit dem Grundbesitz verbunden. Sie kann jedoch auch auf den Mieter oder Pächter abgewälzt werden, wenn dies im Miet- oder Pachtvertrag vereinbart wurde.

Quellen:

* Grundsteuergesetz (GrStG)
* § 1 GrStG: Gegenstand der Steuer
* § 2 GrStG: Steuerschuldner
* § 14 GrStG: Steuersatz