Eine interessante Frage!
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemäß § 611 Abs. 1 BGB. Wenn der Arbeitgeber jedoch einen zu hohen Betrag zahlt, liegt eine Überzahlung vor. In diesem Fall ist der Arbeitgeber berechtigt, die Überzahlung zurückzufordern.
Allerdings muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Überzahlung informieren und ihm Gelegenheit geben, die Überzahlung zu korrigieren. Wenn der Arbeitgeber dies unterlässt und stattdessen die Überzahlung mitteilt, ohne sie zu unterbinden, kann der Arbeitnehmer die Überzahlte Summe nicht zurückzahlen müssen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 24. Juni 2009 (Az.: 5 AZR 707/08) entschieden, dass der Arbeitgeber, der eine Überzahlung vornimmt und den Arbeitnehmer darüber informiert, ohne die Überzahlung zu unterbinden, sein Recht auf Rückforderung der Überzahlung verwirkt. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall die Überzahlte Summe behalten.
Quellenangabe:
* § 611 Abs. 1 BGB
* BAG, Urteil vom 24. Juni 2009, Az.: 5 AZR 707/08