Eine sehr gute Frage!
Grundsätzlich gilt, dass eine einstweilige Verfügung, auch bekannt als "einstweilige Anordnung" oder "vorläufige Verfügung", vom Gericht erlassen wird, um einen vorläufigen Zustand herzustellen, bis eine endgültige Entscheidung in einem Hauptverfahren getroffen wurde.
In Ihrem Fall, wenn die Polizei eine einstweilige Verfügung gegen Sie erlassen hat, bedeutet dies, dass das Gericht Ihnen vorläufig untersagt, bestimmte Handlungen vorzunehmen oder bestimmte Orte aufzusuchen. Wenn die Verfügung jedoch nur gegen Sie persönlich gerichtet ist und nicht explizit Ihre Frau erwähnt, bleibt ihre Rechtsposition unberührt.
Da die Wohnung Ihnen und Ihrer Frau gemeinsam gehört, haben Sie beide ein Eigentumsrecht daran. Nach § 1004 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann ein Eigentümer sein Eigentum nutzen, solange dies nicht durch Gesetz oder Rechtsgeschäft eingeschränkt wird.
Eine einstweilige Verfügung kann jedoch unter bestimmten Umständen dazu führen, dass Sie Ihre Wohnung nicht mehr betreten dürfen. Dies wäre der Fall, wenn die Verfügung explizit Ihren Aufenthalt in der Wohnung verbietet oder wenn die Polizei den Verdacht hat, dass Sie durch Ihren Aufenthalt in der Wohnung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden.
In diesem Fall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um Ihre Rechte zu klären und möglicherweise gegen die einstweilige Verfügung vorgehen zu können.