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Darf ein Geschäft die Bezahlung mit einem 500 € Schein ablehnen?

Ja, ein Geschäft darf die Bezahlung mit einem 500 € Schein ablehnen.

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 des Bundesgesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) ist der Inhaber eines Zahlungsmittels nicht verpflichtet, einen 500 €-Schein anzunehmen. Dies gilt auch für Unternehmen und Selbstständige.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14.01.2004 (Az. 1 BvR 1806/02) entschieden, dass die Ablehnung eines 500 €-Scheins durch einen Händler keine Ungleichbehandlung darstellt und somit nicht gegen das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Händler den Kunden über die Ablehnung des 500 €-Scheins informieren muss, um ihn nicht zu täuschen oder zu benachteiligen.

Jaana Dethlefsen

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Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht

Dr. André Ehlers

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Allgemeines Vertragsrecht, Zivilrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Michael Staudenmayer

STAUDENMAYER FACHANWALTS- und STEUERKANZLEI
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Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Allgemeines Vertragsrecht