Wenn es um Bewertungen auf einer Webseite für Anwälte geht, gibt es einige Dinge zu beachten. Zunächst einmal muss man zwischen Bewertungen von Mandanten und Bewertungen von anderen Anwälten unterscheiden.
Bewertungen von Mandanten können unter Umständen als Werbung oder als Aussage über die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit interpretiert werden. Hierbei muss man beachten, dass die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in ihrer Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) in § 6 Abs. 1 festlegt, dass Rechtsanwälte ihre Dienstleistungen sachlich und objektiv darstellen müssen. Dies bedeutet, dass Bewertungen von Mandanten auf der Webseite des Anwalts nicht irreführend oder übertrieben sein dürfen.
Darüber hinaus muss man auch beachten, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten ist, wenn es um die Verarbeitung personenbezogener Daten von Mandanten geht. Dies betrifft insbesondere die Einwilligung der Mandanten in die Veröffentlichung ihrer Bewertungen auf der Webseite des Anwalts.
Bewertungen von anderen Anwälten können als Empfehlungen oder als Aussage über die fachliche Qualifikation interpretiert werden. Hierbei muss man beachten, dass die BRAK in ihrer BORA in § 7 Abs. 2 festlegt, dass Rechtsanwälte keine unwahren oder irreführenden Angaben über ihre beruflichen Fähigkeiten oder Erfolge machen dürfen.
Insgesamt muss man also bei Bewertungen auf einer Webseite für Anwälte sicherstellen, dass diese sachlich, objektiv und nicht irreführend sind, und dass die Datenschutzbestimmungen beachtet werden.
Quellen:
* Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
* Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
* Bundesgerichtshof (BGH): Urteil vom 15.12.2011 - I ZR 129/10 - "Anwaltswerbung im Internet"