Eine Frage, die viele Arbeitnehmer interessiert!
Die Antwort lautet: Ja, Sie haben Anspruch auf den vollen Urlaub im Jahr, in dem Sie in Altersrente gehen, unabhängig davon, wann der Rentenbeginn ist.
Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), wonach der Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf einen bestimmten Zeitraum von Erholungsurlaub hat. Der Anspruch auf Urlaub entsteht mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und ist nicht an die Dauer der Beschäftigung geknüpft.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 16. Juli 2013 (Az. 9 AZR 50/12) entschieden, dass der Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf den vollen Urlaub hat, wenn er während des Jahres in Altersrente geht. Das Gericht begründete dies damit, dass der Urlaubsanspruch unabhängig von der Dauer der Beschäftigung ist und nicht an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geknüpft ist.
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