Justizia
 
 

Bekommt man in dem Jahr, in dem man in Altersrente geht den vollen Urlaub egal wann der Rentenbeginn ist

Eine Frage, die viele Arbeitnehmer interessiert!

Die Antwort lautet: Ja, Sie haben Anspruch auf den vollen Urlaub im Jahr, in dem Sie in Altersrente gehen, unabhängig davon, wann der Rentenbeginn ist.

Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), wonach der Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf einen bestimmten Zeitraum von Erholungsurlaub hat. Der Anspruch auf Urlaub entsteht mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und ist nicht an die Dauer der Beschäftigung geknüpft.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 16. Juli 2013 (Az. 9 AZR 50/12) entschieden, dass der Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf den vollen Urlaub hat, wenn er während des Jahres in Altersrente geht. Das Gericht begründete dies damit, dass der Urlaubsanspruch unabhängig von der Dauer der Beschäftigung ist und nicht an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geknüpft ist.



Überprüft und korrigiert wurde die Antwort auf Deutsch.

Alexander Meyer

anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Zeuggasse 7 (Eingang B)
86150 Augsburg
Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

Dipl.-Jur. Oliver W. Engel

Kanzlei Engel
Welseder Str. 5
31860 Emmerthal
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Valko Alm

Rechtsanwalt Alm
Karl-Marx-Allee 90 A
10243 Berlin
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Forderungseinzug und Inkassorecht