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Ab wann muss ein Vater für seine Kinder Unterhalt zahlen? Erst nach der Scheidung oder bereits beim getrennt leben?

Ein Vater ist verpflichtet, für seine Kinder Unterhalt zu zahlen, sobald er nicht mehr mit der Mutter in einer gemeinsamen Wohnung lebt und die Mutter die alleinige Sorge für die Kinder übernommen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern noch verheiratet sind oder bereits geschieden wurden.

Nach § 1601 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind Eltern verpflichtet, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen und ihnen Unterhalt zu gewähren. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 14. Juni 2000 (Az.: 1 BvR 420/97) festgestellt, dass die Unterhaltspflicht der Eltern auch während der Trennungszeit besteht, solange die Eltern noch verheiratet sind.

In der Praxis bedeutet dies, dass ein Vater, der von seiner Familie getrennt lebt, auch vor einer Scheidung verpflichtet ist, Unterhalt für seine Kinder zu zahlen, wenn die Mutter die alleinige Sorge für die Kinder übernommen hat.

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