In Deutschland gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die besagt, dass der Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres genommen werden muss. Allerdings gibt es einige Regelungen, die beachtet werden müssen:
* Nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss der Arbeitgeber den Urlaub innerhalb des laufenden Kalenderjahres gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt.
* Nach § 7 Abs. 4 BUrlG kann der Urlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies erfordern.
* Nach § 7 Abs. 5 BUrlG muss der Urlaub spätestens bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres genommen werden, wenn er nicht innerhalb des laufenden Kalenderjahres genommen wurde.
Es ist also nicht zwingend erforderlich, den Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres zu nehmen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen und Fristen, die beachtet werden müssen.