Justizia
 
 

Ab wann gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung als grobe Ordnungswidrigkeit?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als grobe Ordnungswidrigkeit ab einer Überschreitung von mindestens 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften und von mindestens 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.

Diese Werte sind in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) festgelegt, insbesondere in § 1 Abs. 1 BKatV in Verbindung mit Anlage 1 BKatV.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Einstufung als grobe Ordnungswidrigkeit auch von anderen Faktoren abhängen kann, wie zum Beispiel der konkreten Verkehrssituation, der Fahrweise und den Umständen des Einzelfalls.

Fabian Sachse

Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht

Ernst Andreas Kolb

ADVOKOLB
Hardenbergstraße 7
10623 Berlin
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht

Benedict Bock

Vollmer Bock Windisch Renz Lymperidis
Rheinstrasse 105
55116 Mainz
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht