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Michael Henn, Rechtsanwalt,
Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Erbrecht Stuttgart

Adresse [Auf Karte anzeigen]

Michael Henn
Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
Gerokstrasse 8
70188 Stuttgart
Deutschland

Kontaktdaten [vcard]

Telefon: +49-711-305893-0
Telefax: +49-711-305893-11

Qualifikation

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Rechtsanwalt

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht

Sprachen

  • Deutsch

sonstige Angaben

Geburtsjahr: 1958

Artikel

10 Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht Michael Henn, Stuttgart

Der Erbfallkostenfreibetrag in Höhe von 10.300,00 € steht auch dem Nacherben zu (Stuttgart) Die Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG steht auch dem Nacherben zu und setzt nicht den Nachweis voraus, dass zumindest dem Grunde nach tatsächlich Kosten angefallen sind. Damit können alle Nacherben diesen Freibetrag geltend machen und damit ggf. die Erbschaftsteuerbelastung reduzieren.

Schrecken vieler Erben: Der Pflichtteilsanspruch (Stuttgart) So mancher Erbe ist nach dem Tod des Erblassers bass erstaunt, dass plötzlich vom Erblasser übergangene Erben mit Pflichtteilsansprüchen an ihn herantreten.

Fristlose Kündigungen der an „wilden Streiks“ beteiligten Rider des Lieferdienstes Gorillas wirksam (Stuttgart) Die Beteiligung an „wilden“ Streiks, also ohne gewerkschaftliche Beteiligung, kann die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

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Auch ein erstmaliger geringfügiger Arbeitszeitbetrug kann die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. (Kiel) Das Landesarbeitsbericht Hamm hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 27.1.2023. AZ 13 Sa 1007/22 festgestellt, daß auch einer erstmaliger Arbeitszeitbetrug von 10 Minuten in einem langjährigen Arbeitsverhältnis die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann.

Arbeitnehmerstatus eines Vereinsmitglieds im Yoga-Ashram (Stuttgart) Das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften kann nur von einem Verein in Anspruch genommen werden, der ein hinreichendes Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung aufweist.

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Fristlose Kündigung und Annahmeverzug (Stuttgart) Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich.

Selbstdarstellung / Profil

Ich freue mich, dass Sie mein Profil gefunden haben.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht habe ich mich auf folgende Tätigkeitsbereiche spezialisiert:

Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzklagen
Erbrecht, insbesondere Testamentsgestaltung und Pflichtteilsrecht

Vorsorgerecht, insbesondere Vorsorgevollmachten.

Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen und rechtlichen Probleme in obigen Bereichen zur Verfügung.
Ich bin seit nunmehr 20 Jahren in diesen Bereichen tätig und habe vielfältige Erfahrungen gesammelt.

Soweit Sie im Einzelfall in anderen Bereichen Beratungsbedarf haben, in welchen ich mich nicht sehr gut auskenne, sage ich Ihnen dies und empfehle Ihnen einen Kollegen – entweder aus meiner Kanzlei oder auch aus anderen Kanzleien. Denn wir übernehmen Mandate nur in den Rechtsgebieten, in denen wir uns auch gut auskennen. Denn nur dann können wir Sie auch gut beraten und vertreten.

Gerne teile ich Ihnen auch vorab mit, welche Kosten bei einer Beratung voraussichtlich entstehen.

Es ist unser Prinzip, bei Streitigkeiten unsere Mandanten deutlich über die Risiken zu informieren und von "unnützen" oder wenig erfolgversprechenden Streitigkeiten abzuraten. Denn auch dies gehört zu einer guten Beratung und nur zufriedene Mandanten empfehlen uns weiter.

Bitte rufen Sie mich bei Fragen einfach an, durch ein erstes Telefonat entstehen keine Kosten.

Anbieterkennzeichnung

Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):
Rechtsanwalt Michael Henn
Kronprinzstr. 14
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Dienstleistungsinformation nach §2 DL-InfoV (Deutschland)

Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):
Kanzlei Dr. Gaupp & Coll.
RAe Dr. Rolf Gaupp, Alexander Rilling, Michael Henn, Beate Schank


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DE249274641 (Stuttgart)

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und gehören der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
T +49 (0) 711/222155-0
F +49 (0) 711/222155-11
info(at)rak-stuttgart.de
www.rak-stuttgart.de

Zu den berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte gehören insbesondere:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik "Berufsrecht" unter www.brak.de/seiten/06.php eingesehen und abgerufen werden.
Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte:
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die bei Dr. Gaupp & Coll. tätigen Rechtsanwälte unterhalten jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung mindestens in der angegebenen Höhe bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem (einschließlich türkischem) Recht, nicht aber Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, ebensowenig Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht sowie ferner nicht Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro ist die Anrufung der Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin möglich (§ 191f BRAO):
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
D-10179 Berlin
T +49 (0) 30/284939-0
F +49 (0) 30/284939-11
schlichtungsstelle(at)brak.de
www.brak.de
Alternativ kann auch die jeweilige Schlichtungsstelle der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten vermitteln (§ 73 Absatz 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Absatz 5 BRAO). Die Kontaktdaten der Rechtsanwaltskammer Stuttgart lauten wie folgt:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
T +49 (0) 711/222155-0
F +49 (0) 711/222155-11
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