(Stuttgart) Die erste Lesung des Betriebsrätevergütungsgesetzes hat nun endlich im Bundestag stattgefunden! Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schlug die Anpassung der gesetzlichen Vorschriften vor. mehr...
(Kiel) Die Ampelkoalition hat die Einkommensteuerfreibeträge ab dem 1.1.2024 deutlich erhöht. mehr...
Arbeitnehmer in Deutschland haben grundsätzlich das Recht auf bezahlten Urlaub. Doch was passiert, wenn dieser Urlaub nicht genommen wird? Das neue Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat die Verjährungsfrist für Urlaubsansprüche geändert. Arbeitnehmer sollten daher über ihre Rechte und Pflichten informiert sein, um ihre Ansprüche geltend machen zu können. In diesem Artikel werden die wichtigsten Informationen zur Verjährung von Urlaubsansprüchen nach der neuen Rechtsprechung zusammengefasst. mehr...
(Stuttgart) Arbeitgebern wird zurecht geraten, bereits vor dem für Mitte dieses Jahres erwarteten Inkrafttreten ein Hinweisgebersystem zu etablieren und sich mit dem Gesetz vertraut zu machen. mehr...
Bundesarbeitsgericht präzisiert seine Rechtsprechung zur Haltbarkeit von Urlaubsansprüchen
(Stuttgart) Endet das Arbeitsverhältnis, ist nicht genommener Urlaub abzugelten, also an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Dieser sog. Urlaubsabgeltungsanspruch kann aber nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden, er unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist. Mit einer aktuellen Entscheidung stärkt das Bundesarbeitsgericht die Rechte von Arbeitgebern und präzisiert seine aufsehenerregende Rechtsprechung aus Dezember 2022.
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Wegfall von Hinzuverdienstgrenzen eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten am Ende des Erwerbslebens
(Stuttgart) Während der Coronapandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten deutlich angehoben: von 6.300 Euro im Jahr auf 46.000 €. Nun hat der Bundestag entschieden, bei vorgezogenen Altersrenten dauerhaft diese höhere Zuverdienst Möglichkeit zu bieten.
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(Stuttgart) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 5.12.2022 die ab dem 1.01.2023 geltende "Düsseldorfer Tabelle" veröffentlicht. Die Änderungen gegenüber 2022 betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines studierenden Kindes und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf. mehr...
(Stuttgart) Rentner, deren Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 1. Januar 2019 begann, haben keinen Anspruch auf eine Neuberechnung ihrer Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen. Sie können nicht verlangen, dass bei ihrer Rente Zurechnungszeiten in demselben Umfang berücksichtigt werden, wie das bei den ab 2018 und vor allem bei den ab 2019 neu bewilligten Renten geschieht. mehr...
Bundesarbeitsgericht veröffentlicht Begründung der Zeiterfassungsentscheidung
(Stuttgart) Arbeitgeber sind verpflichtet, Lage, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer tatsächlich zu erfassen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits in einer viel beachteten Entscheidung Mitte September dieses Jahres verkündet. Nunmehr liegt die gerichtliche Begründung vor, die die Handlungspflichten für Unternehmen konkretisiert. Danach genügt die bloße Bereitstellung eines Zeiterfassungssystems nicht. Wie die Erfassung zu erfolgen hat, können Unternehmen entscheiden.
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(Kiel) Seit der Corona-Krise gibt es gefühlt ständig neue Regeln. Das gilt auch für das Insolvenzrecht. Nun kommen auch noch die Unwägbarkeiten durch die Engpässe bei der Energieversorgung und der Beschaffung von Rohstoffen dazu. Viele Unternehmen sprechen von einer weiteren Krise. In der Öffentlichkeit werden daher Diskussionen darüber geführt, wie betroffene Unternehmen unterstützt werden können. mehr...
(Stuttgart) Auch an Minijobber kann die Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden, es erfolgt auch keine Anrechnung auf die Verdienstgrenze von 520 € monatlich. Arbeitnehmende mit mehreren Arbeitsverhältnissen können diese Zahlung auch mehrfach erhalten. mehr...
(Kiel) Das Bundesministerium der Finanzen hat per BMF Schreiben vom 25.10.2022 mitgeteilt, dass durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt wird. mehr...
(Kiel) Das Bundesministerium der Finanzen hat soeben gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine veröffentlicht. mehr...
(Stuttgart) Am 14. Oktober 2022 ist das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) erstmals im Bundestag beraten und an den Finanzausschuss überwiesen worden. mehr...
(Kiel) Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben erlassen, nach dem die Finanzämter die ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume im Interesse der erheblich betroffenen Steuerpflichtigen nutzen sollen. mehr...
(Stuttgart) Der Herbst ist da und damit die Angst vor einer erneuten Coronawelle. Damit Betriebe ihren Arbeitsschutz sicherstellen können, sollen diese ihre Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anpassen. mehr...
Neue Regelungen für Arbeitsverträge ab 1. August 2022 - für Anwälte ein wichtiger Beratungsanlass
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(Kiel) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die DigitalService GmbH des Bundes haben eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts entwickelt. mehr...
BMF Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sog. 9-Euro-Tickets
(Kiel) Das Bundesministerium der Finanzen hat soeben ein BMF Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sog. 9-Euro-Tickets herausgegeben.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
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