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Sven Reissenberger, Rechtsanwalt,
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht, Fachanwalt Versicherungsrecht Dortmund

Adresse [Auf Karte anzeigen]

Sven Reissenberger
Reissenberger Rechtsanwälte
Schwanenwall 8-10
44135 Dortmund
Deutschland

Kontaktdaten [vcard]

Telefon: +49-231-579500
Hotline/Mobil: +49-172-5325532
Telefax: +49-231-573166

Qualifikation

  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Rechtsanwalt

Rechtsgebiete

  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Baurecht und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Leasingrecht
  • Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
  • Schadensersatz und Schmerzensgeldrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Mitgliedschaften (Kammern / Vereine)

  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Arbeitsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Familenrecht im Deutschen Arbeitsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein Verkehrsanwälte
  • Autorechtaktuell.de
  • BVSK - Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahzeugwesen e. V.

Publikationen

  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/VR_562_C_07.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/VR_558_C_08.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/VR_411_C_1541_09.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/VR_408_C_1759_08.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/urteil1.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/4S_182_05.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/urteil3.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/2o_194_03.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/2_O_89_07.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/9T_804_06.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/4_StR_251_06.pdf
  • http://www.reissenberger.com/download/urteile/4_StR_489_06.pdf
  • http://www.rechtsanwalt.net/ratgeber/verkehrsrecht/aktuelles-urteil-des-lg-dortmund-zugunsten-des-geschaedigten-bei-verkehrsunfall-und-fiktiver-abrechnung,4e52231dcf178
  • http://www.rechtsanwalt.net/ratgeber/arbeitsrecht/abfindung-in-hoehe-von-mehr-als-1-000-der-regelabfindung-kuendigungsschutzklage-mobbing-gehalt-kuendigung,4d5818374e3c8
  • http://www.rechtsanwalt.net/ratgeber/verkehrsrecht/olg-hamm-hebt-verurteilung-wegen-trunkenheitsfahrt-mit-182-auf,4e6e423da7be3
  • http://www.rechtsanwalt.net/ratgeber/ebay-recht/kein-wirksamer-vertrag-bei-unkenntnis-des-account-inhabers-von-der-nutzung-seines-zugangs,4e845f679815f
  • http://www.rechtsanwalt.net/ratgeber/reiserecht/fluggesellschaft-muss-wegen-verspaetung-beim-abflug-schadensersatz-zahlen,4e949766d9ef1

sonstige Angaben

Geburtsjahr: 1968

Selbstdarstellung / Profil

Rechtsanwalt Sven Reissenberger ist seit 1996 mit den Schwerpunkten im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht tätig und ist auch bei der Strafverteidigung behilflich.

In den Jahren 2013-2015 hat RA Reissenberger folgende Bezeichnungen erworben:

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Jahre 2014 kam Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jack zur Kanzlei hinzu. Die Kanzlei hat sich im Laufe der Jahre vergrößert und ist im Jahre 2017 vom Ostenhellweg 53 zum Schwanenwall 8-10 innerhalb des Wallringes in Dortmund umgezogen.

Zwischenzeitlich ist auch Frau Rechtsanwältin Sarah Grünewald zur Kanzlei hinzugestoßen.

Die Bezeichnung der Kanzlei lautet nun: Reissenberger Rechtsanwälte

Zu den einzelnen Rechtsgebieten:

Im Verkehrsrecht begleitet die Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte die Mandantschaft bei der Unfallregulierung vom Unfallereignis bis zur Zwangsvollstreckung gegen die Versicherung nach einem etwaigen Prozess, wenn diese den Schaden nicht rechtzeitig ausgleicht.

Spezialisiert ist die Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte auf die zügige Geltendmachung aller Schäden, wie z. B. Fahrzeugschaden bzw. Reparaturschaden, Körperschaden, Schmerzensgeld, Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert, Nutzungsausfall, Schadenspauschale, Verbringungskosten, Wertminderung, Entsorgungskosten, Lackierkosten, Haushaltsführungsschaden, entgangener Gewinn, An- und Abmeldekosten). Insbesondere achtet RA Reissenberger zugunsten der Mandantschaft darauf, dass die heute alltäglich und in rechtswidriger Weise vorgenommenen Kürzungen der Versicherer bei der Schadensregulierung gleichwohl gezahlt werden. Hüten Sie sich daher davor, nach einem Unfall mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Kontakt zu treten oder gar ein Angebot des Versicherers anzunehmen, da der Versicherer auf gar keinen Fall Ihre Interessen als Geschädigter sondern ausschließlich seine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die sich ausschließen, da der Geschädigte seinen Schaden vollständig ersetzt haben, der Versicherer aber nur so wenig wie möglich zahlen möchte.

In Bußgeldsachen nach Erhalt eines Anhörungsschreibens oder eines Bußgeldbescheides aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes oder wegen zu geringen Abstands zum Vorausfahrenden legt die Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte Einspruch ein und beantragt Akteneinsicht. Oftmals gelingt es durch geschicktes Agieren, den Bußgeldvorwurf vollständig aus der Welt zu schaffen, Punkte zu vermeiden oder ein Fahrverbot abzuwenden. Hier ist eine Zweiwochenfrist genauso zu beachten wie im Falle der Zustellung einer Anklageschrift, bspw. wegen des Vorwurfs der Trunkenheitsfahrt, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Versicherungsschutz oder der Fahrerflucht. Sprechen Sie weder mit der Behörde noch mit der Polizei und reichen Sie die Unterlagen möglichst schnell ein.

Im Arbeitsrecht ist die Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte spezialisiert auf die Erhebung von Kündigungschutzklagen, Abmahnungen, Kündigungen, Prozessvertretung in der Güteverhandlung und im Termin, Verhandlungen zur Erlangung einer hohen Abfindung, außergerichtlich sowie gerichtlich, Urlaubsabgeltung und Entgeltfortzahlung und die Erwirkung eines Zeugnisses.
Die Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte vertrat und vertritt sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Arbeitnehmerseite. Dadurch konnten zum Wohle der Mandanten Erkenntnisse und Einschätzungen gewonnen werden, die die Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte befähigen, auch die Interessenlage und Vorgehensweise der jeweils anderen Seite zugunsten der eigenen Mandantschaft rechtzeitig zu berücksichtigen und sich darauf einzustellen.

Im Familienrecht berät und vertritt die Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte die Mandanten vom Beginn der Trennung bis Jahre nach der Scheidung, wenn es um Unterhaltsfragen oder Sorgeentscheidungen geht, und zwar sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. RA Reissenberger ist dabei auf die Scheidung, die Einreichung des Scheidungsantrages, Unterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich und Hausratsteilung spezialisiert.

Im Mietrecht berät und vertritt die Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte beim Vorliegen von Mängeln (Nässe, Feuchtigkeit, Schimmel, Geruch, Heizung, Zug, Kälte, Lärm), bei der Wiedererlangung der Kaution, bei der Nebenkostenabrechnung, bei der Räumungsklage wegen Mietverzuges oder wegen unzumutbaren Mietverhaltens sowie wegen unzumutbaren Mietverhaltens, insbesondere Zerrüttung.

In Vertragssachen entwirf und überprüft die Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte sämtliche Arten von Verträgen und AGB (Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Online-AGB, Arbeitsvertrag, Gesellschaftsvertrag), dabei insbesondere die Widerrufsbelehrung bei Verbraucherverträgen, die oftmals fehlerhaft ist.

In Versicherungssachen überprüft die Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte ebenfalls die AGB der einzelnen Versicherer, bekämpft Leistungsverweigerungen der Versicherer wegen vermeintlicher Obliegenheitsverstöße und erhebt insoweit Klage.

Verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck von der Kompetenz von der Kanzlei Reissenberger Rechtsanwälte durch den Besuch ihrer Homepage www.reissenberger.com.

Anbieterkennzeichnung

Pflichtangaben gemäß § 5 TMG &
§§ 2, 3 DL-Info-V für in der Bundesrepublik Deutschland tätige Rechtsanwälte

Rechtsanwalt
Sven Reissenberger
Ostenhellweg 53
44135 Dortmund

Telefon: +49 (0) 231 - 57 95 00
Telefax: +49 (0) 231 - 57 31 66

E-Mail: kanzlei@reissenberger.com
Internet: www.reissenberger.com

Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt

Verleihungsstaat:
Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18 • 59063 Hamm • Homepage: www.rechtsanwaltskammer-hamm.de

Ust-IdNr.: DE183395005

Die für Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen

- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
- Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG),
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE),
- Fachanwaltsordnung (FAO)

befinden sich auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer und dort zum Zeitpunkt der Verlinkung unter „Berufsrecht“.
www.brak.de

Dienstleistungsinformation nach §2 DL-InfoV (Deutschland)

Rechtsanwalt
Sven Reissenberger
Schwanenwall 8-10
44135 Dortmund

Telefon: +49 (0) 231 - 57 95 00
Telefax: +49 (0) 231 - 57 31 66

E-Mail: kanzlei@reissenberger.com
Internet: www.reissenberger.com

Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt

Verleihungsstaat:
Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18 • 59063 Hamm • Homepage: www.rechtsanwaltskammer-hamm.de

Ust-IdNr.: DE183395005

Die für Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen

- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
- Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG),
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE),
- Fachanwaltsordnung (FAO)

befinden sich auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer und dort zum Zeitpunkt der Verlinkung unter „Berufsrecht“.
www.brak.de
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
VICTORIA Versicherung AG
Viktoriaplatz 1
40198 Düsseldorf

Räumlicher Geltungsbereich
Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Angaben zu außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren
Die Rechtsanwaltskammer bietet gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren zwischen Rechtsanwälten und Mandanten an. Bei der Bundesrechtsanwaltskammer ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft gemäß § 191f BRAO angesiedelt.