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Jürgen Möthrath
Carl-Ulrich-Str. 3
67547 Worms


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Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers

(Worms) Die Ausweisung eines Ausländers, der im Bundesgebiet straffällig und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden ist, ist rechtmäßig.

Darauf verweist so der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf eine entsprechende Mitteilung des Verwaltungsgerichts (VG) Trier vom 3.04.2012 zu seinem Beschluss vom 28. März 2012, Az.: 1 L 279/12.TR.

Der den Antrag stellende, aus dem Irak stammende Ausländer war 2010 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe und 2011 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Daraufhin hat der Landkreis die streitgegenständliche, für sofort vollziehbar erklärte Ausweisungsverfügung erlassen.
Zu Recht, so die Richter der 1. Kammer des VG Trier.
Es lägen schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor, die die sofort vollziehbare Ausweisung des Antragstellers erforderlich machten. In Ansehung der Feststellungen des strafgerichtlichen Urteils verfüge der Antragsteller über ein erhebliches Gewaltpotential, das er rücksichtslos einsetze. Zudem bestehe mit erheblicher Wahrscheinlichkeit Wiederholungsgefahr. Seine Ausweisung sei auch unter Berücksichtigung des Schutzes von Ehe und Familie (der Antragsteller ist Vater eines im Bundesgebiet lebenden minderjährigen Kindes) sowie des europarechtlich garantierten Schutzes des Privatlebens verhältnismäßig. Familiäre Beziehungen zu seinem minderjährigen Kind unterhalte er nicht. Eine Integration in die deutschen Lebensverhältnisse sei nicht erfolgt. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.
Möthrath riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. – www.strafrechtsverband.de - verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRV Verband deutscher StrafrechtsAnwälte
und Strafverteidiger e. V.
Karl-Ulrich-Straße 3, 67547 Worms
Tel.: 06241 – 938 000
Fax: 06241 – 938 00-8
Email: kanzlei@ra-moethrath.de
www.ra-moethrath.de

 
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