Herr Sven Skana, Rechtsanwalt,
Fachanwalt Verkehrsrecht Berlin

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Herr Sven SkanaJohlige, Skana & Partner
Kurfürstendamm 173 / U-Bahnhof Adenauer-Platz
-BUNDESWEITE VERTRETUNG-
10707 Berlin
Deutschland
Kontaktdaten [vcard]
Telefon: +49-30-88681505Telefax: +49-30-88681506
Qualifikation
- Advokat
- Adwokat
- Attorney at Law
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwalt
- Schwerpunkt Leasingrecht
Rechtsgebiete
- Betäubungsmittelrecht
- Führerscheinrecht
- Leasingrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Schadensersatzrecht
- Schmerzensgeld- / Schadensersatzrecht
- Verkehrsrecht
- Verkehrsstraf- und OWi-Recht
- Verkehrsunfallrecht
- Versicherungsrecht
ausländische Rechtsgebiete
- EG-Recht
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften (Kammern / Vereine)
- Akademischer Segelverein ASC Berlin e.V.
- Arbeitsgemeinschaft VERKEHRSRECHT
- Berliner Anwaltverein
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
sonstige Angaben
Geburtsjahr: 1964Stundensatz: ca. 75.- €
Beiträge / Fachartikel
- Im Ausland erworbene EU-Führerscheine sind nun laut EuGH-Entscheidung vom 26.04.2012 grundsätzlich in Deutschland anzuerkennen
- Ausnahme vom Regelfall: Kein Fahrverbot bei Existenzgründung eines Arbeitslosen
- Entziehung der Fahrerlaubnis: Arbeitsplatzkündigung kann den Entzug des Führerscheins verhindern!
- Drogentest und Führerscheinentzug oder Fahrverbot? Mohnkuchen mit Vorsicht genießen!
- Kein Führerscheinentzug bei fehlenden alkohol- oder BTM-bedingten Ausfallerscheinungen!
- Wegfall des Fahrverbotes bei zu langer Verfahrensdauer möglich!
- EU – Führerscheine aus Polen / Tschechien doch rechtmäßig? BVerfG äußert aktuell Zweifel an 3. EU-Führerscheinrichtlinie vom 19.01.2009
- P-Schein gefälscht - Gerücht oder Wahrheit? LABO Berlin geht gegen Taxifahrer vor
- Entziehung der Fahrerlaubnis bei Jugendlichen: Es kommt auf die (Un-)Geeignetheit zum Führen von Pkw´s an
- Aufbauseminar angeordnet? Keine Berücksichtigung von „alten Eintragungen“ im Verkehrszentralregister!
- Fahren ohne Fahrerlaubnis: Auf den Fahrzeugtyp kommt es manchmal an!
- Keine Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn die Tat mehr als 2 Jahre zurückliegt
- Auch für ein Fahrrad muss Nutzungsausfall gezahlt werden
- Schuldloses Ausweichen bei Wildwechsel nur bei sicheren und gefahrlosen Fahrmanöver
- Möglichkeit zur vorzeitigen Abkürzung der Führerscheinsperrfrist nach Alkoholfahrt
- Drogenfahrt – auch bei länger zurückliegendem Konsum Prüfungs- und Erkundigungspflicht
- Verstoß gegen eine Fahrtenbuchauflage begründet keine erneute Auflage
- Qualifizierter Rotlichtverstoß bedarf Angaben zu den örtlichen Gegebenheiten, die mit konkreten Tatsachen zu belegen sind
- Fahranfänger-bedingungsloses Alkoholverbot?
- Abrundung des Messwertes einer Überwachungskamera beim Rotlichtverstoß
- Trunkenheitsfahrt: Versicherung kann u.U. Leistung voll verweigern!
- PKW-Diebstahl: Zu hohe Angabe der Fahrzeugschlüsselanzahl - keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit!
- Entfernung Messstelle / Ortsschild unterschritten: Richtlinienverstoß bei Geschwindigkeitsmessung!
- Diebstahl/ Kaskorecht : Kfz-Schein hinter Sonnenblende keine erhebliche Gefahrenerhöhung!
- Geschwindigkeitsmessung - fehlerhafte Verkehrsüberwachung
- Alkoholfahrt und Richtervorbehalt: Eilkompetenz der Polizei, sofern Nachtrunk behauptet wird!
- Gewährleistungsausschluss beim PKW-Kauf- mit Mustervertrag aus dem Internet oft ungültig!
- Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Auch bereits vorhandener „Grunderkrankung“/ Verschlechterung!
- EU-Führerschein: 6 Monate Wohnsitz im Ausstellerland auch bei Ersterwerb eines Führerscheins nötig?
- Gilt ein Walkie-Talkie als Mobiltelefon?
- EU-Führerschein: 6 Monate Wohnsitz im Ausstellerland auch bei Ersterwerb eines Führerscheins nötig?
- Gilt ein Walkie-Talkie als Mobiltelefon?
- Alkoholfahrt und Richtervorbehalt: Eilkompetenz der Polizei, sofern Nachtrunk behauptet wird !
- Keine wiederholte Fahrtenbuchauflage möglich bei Nichteinreichung des Fahrtenbuchs
- Führerscheinentzug abwenden: durch Teilnahme an Nachschulungen und Seminaren !
- Blutentnahme und Verwertungsverbot- verwertbare Einwilligung bei über 2,00 % BAK zweifelhaft !
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: bei Rotlicht erst halten, dann doch während Rotphase anfahren
- Fahrverbot/ Führerscheinentzug: Allein die Duldung der Blutentnahme stellt keine ausdrückliche Zustimmung dar!
- Restwertangebote der Versicherung bei einem Unfall müssen nicht zwangsläufig angenommen werden
- Keine Fahrtenbuchauflage nach verdachtsunabhängiger Videoüberwachung
- Provida 2000-Messung und Fahrverbot/Geldbuße; Bezugnahme auf kompletten Videofilm unzulässig!
- Keine Fahrtenbuchauflage nach verdachtsunabhängiger Videoüberwachung
- Vorwurf (kleine) Drogenfahrt: Führerscheinfalle bei Anerkennung des Bußgeldbescheides mit Fahrverbot und Geldbuße!
- Verschweigen von Vorschäden bei Kaskoschaden: Unterlässt es der Versicherte bei persönlicher Befragung ihm bekannte Vorschäden zu melden, entfällt die Leistungsverpflichtung der Versicherung
- Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Augenblicksversagen
- Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach 2 Jahren auch ohne erneute praktische Prüfung
- Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot und Verstoß gegen Richtervorbehalt!
- Studentenparty mit Folgen: Leistungskürzung der Versicherung möglich, wenn Versicherungsnehmer den alkoholisierten Freund mit eigenem Auto fahren lässt
- Berufsunfähigkeit: Beweislast für Verletzung der Anzeigepflicht des VN trägt die Versicherung
- Verwendung einer ProViDa-Messung von Motorradfahrern/-innen nur bei Geradeausfahrten möglich
- Wer unberechtigterweise Sonderfahrstreifen benutzt, für den gelten trotzdem die normalen Verkehrskennzeichenregelungen
- Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec XV2 – Anfangsverdacht notwendig
- Rückabwicklung des Kaufvertrages bei zu hohem verbrauch eines neuen Oberklasse-Pkw
- Schmerzensgeld nach Unfall: Zögerliches Regulierungsverhalten des Versicherers kann schmerzensgelderhöhend sein!
- Unfallflucht des Versicherungsnehmers? Bei Bagatellschäden kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort!
- Straßenbahnunfall: keine Haftung für stürzenden Fahrgast ohne festen Halt
- Atemalkoholmessung AAK 0,5 Promille trotz Kaugummi oder Fisherman´s Friend?
- Invaliditäts-Versicherung: Zur Geltendmachung von Ansprüchen kann die Unfallanzeige beim Versicherer ausreichend sein
- Führerscheinentzug: Besitz von 15 g Marihuana berechtigt NICHT zwangsläufig zur Anordnung eines ärztlichen Fachgutachtens!
- Der Polizeibeamte als Zeuge: Bloße Behauptungen über dessen „allgemein bekannte“ Zuverlässigkeit sind unzulässig!
- EU-Führerschein/ Fahren ohne Fahrerlaubnis: Pflichtverteidiger-Beiordnung wegen schwieriger Rechtslage möglich
- Absehen vom Fahrverbot trotz qualifizierten Rotlichtverstoßes
- Messgerät ES 3.0: Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung
- Fahrerlaubnisentzug allein wegen Cannabisbesitzes? Anforderung an ärztliches Gutachten
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid/ Fahrverbot lohnt sich oder: Verwertungsverbot länger zurückliegender Straftaten
- Blutentnahme nach Alkoholfahrt: Anforderungen an die Annahme von „Gefahr in Verzug“
- Autofahren mit Mama lohnt sich! Keine Geldbuße wegen Handy-Telefonats mangels eindeutiger Beweislage.
- Berufsunfähigkeit: Versicherer darf nicht wahllos auf andere Berufe verweisen, wenn gelernter Beruf wegen Krankheit nicht mehr ausgeübt werden kann
- Fahrzeug-Diebstahl/Teilkasko: Angaben „ins Blaue“ zur Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs führen im Versicherungsfall zur Leistungsfreiheit des Versicherers.
- Führerscheinentzug / Drogen (THC): Beweisverwertungsverbot für Blutprobe ohne richterliche Anordnung
- Parkplatzunfall bei Rückwärtsfahrt: 50 %- Haftung nach Anscheinsbeweis gemäß § 9 StVO
- Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinentzug bei absoluter Fahruntüchtigkeit: kein vorsätzliches Handeln bei Schweigen des Beschuldigten!
- Über 10 % erhöhter Kraftstoffverbrauch und Vibrationen im Fahrersitz berechtigen zum Vertragsrücktritt mit Kaufpreiserstattung!
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: kein Fahrverbot durch „Mitzieheffekt“
- EU-Fahrerlaubnis Polen/Tschechien: keine Aberkennung durch deutsche Führerscheinbehörde soweit kein Verstoß gegen Wohnsitzprinzip seitens Ausstellerstaat mitgeteilt
- Fahrverbot für Fahrrad und 2,33 ‰ BAK?
- Fahrverbot bei Rotlichtverstoß: keine Bußgelderhöhung und Fahrverbotsverlängerung wegen besonders langer Rotlichtphase!
- Fahrverbot: Beschränkung auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen möglich!
- Unfallversicherung und erweiterte Alkoholklausel: Versicherungsschutz auch bei Verletzung durch einen Zweitunfall?
- Kein Fahrlässigkeitsvorwurf bei längerem Zeitablauf nach Konsum
- Autokauf: Rücktritt vom Kaufvertrag bei falscher Farbe des gelieferten PKWs
- Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ES 3.0
- Brandschaden durch brennende Kerzen: oftmals keine Entschädigung durch Hausratversicherung
- Messung unterliegt dem Beweisverwertungsverbot
- Verstoß gegen das Handyverbot: Einheitliche Geldbuße bei Tateinheit mit zeitgleich weiteren Ordnungswidrigkeiten
- Gebäude-Brandschaden: Versicherung ist leistungsfrei bei Vorlage eines wissentlich falschen Gutachtens
- Pflichtverteidiger im OWi-Verfahren
- Schwerer Autounfall und die gegnerische Versicherung zahlt nicht? Hier spart die Haftpflichtversicherung immer öfter zu Lasten des geschädigten Unfallopfers
- Verkehrsunfall und Vorschäden: Geschädigter muss Abgrenzung zum aktuellen Schaden beweisen
- Verkehrsunfall und FairPlay der Versicherung oder: Vorteile für die Versicherungen = Nachteile für Unfallopfer und Werkstätten?
- Totalschaden nach Unfall: Restwertermittlung des Gutachters muss transparent sein
- Kaskoschaden: Falschangaben in der Schadensanzeige führen zu Leistungsfreiheit der Versicherung
- Rotlichtverstoß: kein Fahrverbot bei Ampel-Frühstart!
- Qualifizierter Rotlichtverstoß und Fahrverbot! Zur Ermittlung der Rotlichtzeit durch Zeugen reicht eine gefühlsmäßige Zeitschätzung nicht aus!
- Geschwindigkeitsmessung: PoliScanSpeed-Messsystem genügt nicht dem Stand der Technik – Freispruch möglich!
- Videomessung im Straßenverkehr verfassungswidrig? Zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 in der Rechtspraxis
- Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung
- Kasko-Versicherung: Kein Regress bei nichtehelichem Lebenspartner möglich (Altfälle)
- Studienplatzvergabe: Rechtsschutzversicherung muss Klagekosten gegen mehrere Unis übernehmen
- Sachverständigenkosten im Bußgeldverfahren sind vom Rechtsschutzversicherer zu erstatten!
- Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Fahrverbot: Dauer der Rotlichtphase kann vom Polizeibeamten geschätzt werden!
- Krankentagegeldversicherung und Arbeitsunfähigkeit: Verweisung auf andere Erwerbstätigkeit unzulässig!
- Verkehrsunfall: Bei fiktiver Schadensabrechnung ist die Kürzung von Reparaturkosten einer Marken-Fachwerkstatt nicht zulässig!
- Alkoholfahrt: Blutentnahme durch Ermittlungspersonen ausnahmsweise zulässig – kein Verstoß gegen Richtervorbehalt?
- Führerschein gekauft? Manipulationsverdacht gegen Berliner Fahrschule E. in Kreuzberg rechtfertigt nicht immer den Führerscheinentzug!
- Vorwurf Drogenfahrt: Kein Fahrverbot bei geringem THC-Konsum am Vortag
- Alkoholfahrt: Beweisverwertungsverbot bei unerlaubter Blutentnahme ohne richterliche Anordnung!
- Krankentagegeldversicherung und Arbeitsunfähigkeit: Versicherung darf nicht auf Vergleichsberuf verweisen!
- Einbruchdiebstahl und Hausratversicherung: Unverzüglich Stehlgutliste einreichen!
- Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Prüfungsumfang des Gerichts erstreckt sich nur auf formelle Wirksamkeit der verwaltungsrechtlichen Entziehungsanordnung!!!
- Tiere auf der Fahrbahn: Beeinflussung einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ES 3.0 des Herstellers eso durch einen Hasen?
- Messgerät ES 3.0 des Herstellers Eso: Beeinflussung der Geschwindigkeitsmessung durch einen Hasen?
- Fahrverbot: Wegfall bei unübersichtlicher Beschilderung und ungewöhnlichen Umständen
- Wohngebäudeversicherung: Leistungsfreiheit wegen falscher Angaben zu Schlüsseln zum Brandobjekt/ Beweisanforderungen zu Eigenbrandstiftung
- Kaskoversicherung: Autoschlüssel im Pkw - Leistungsfreiheit des Versicherers bei Pkw-Diebstahl?
- Unfallversicherung: Bandscheibenvorfall nach Verkehrsunfall – Eintrittspflicht der Versicherung?
- Unfallversicherung: kein Unfall bei Sturz durch ungeschickte Eigenbewegung!
- Unfallschaden zwischen zwei eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers – Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers?
- Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsschutz bei einem Motorschaden und dadurch verursachten Brandschaden durch Falschtanken?
- Allgemeine Informationen zur Geldbuße im Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsunfall beim Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt – der Ausfahrende trägt die Beweislast!
- Verkehrsunfall: Kosten für Besitzbescheinigung sind vom Gegner zu tragen !
- Kfz-Kaskoversicherung: Entschädigung wegen Brand UND Diebstahl EINES Pkws!!!
- Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot und Verstoß gegen Richtervorbehalt!
- Beweisverwertungsverbot bei einer Blutentnahme!
- Erneut zum EU-Führerschein!
- Neue Rechtsprechung zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort bei Schäden in Zusammenhang mit Beladen eines Lkws!
- Hausratversicherung: BGH verschärft die Belehrungspflichten des Versicherers bei Stehlgutliste!
- Kaskoversicherung: Zum Nachweis eines Kfz-Diebstahls bei fehlender Beweismöglichkeit des Versicherungsnehmers
- Pkw-Unfallschaden: Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines neuen Pkws!
- Land Berlin haftet für Fahrradunfall wegen schlechtem Straßenzustand (Amtshaftungs-Urteil v. 7.4.2009, LG Berlin)
- Wertminderung bei älteren Pkw: Für die Beurteilung des Minderwerts ist die Bewertung des betreffenden Kfz auf dem Gebrauchtwagenmarkt maßgeblich!
- Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei Entwendung eines unverschlossenen Kfz?
- Verkehrsunfallschadenregulierung: Sachverständigenkosten und merkantiler Minderwert sind vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu tragen!
- Drogenfahrt - Kein Fahrlässiges Führen eines Kfz? Keine Fahrlässigkeit bei langer Zeitspanne zwischen Konsum und Fahrtantritt!
- Versicherung trägt Beweislast für Angaben im Antragsformular!
- Falsche Angaben über den Unfallort können zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen!
- Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit!
- Unfall nach Alkoholfahrt: 10.000,- € Regress des Haftpflichtversicherers gegen Kfz-Führer und Versicherungsnehmer?
- Absehen vom Fahrverbot: Ausnahmsweise kein Regelfahrverbot bei untypischer Ordnungswidrigkeit und Härtefallnachweis!
- EU-Führerschein nur ausnahmsweise gültig: Umsetzung der EU-Rechtsprechung zum Führerscheintourismus
- Führerschein gekauft? Neuer Manipulationsverdacht gegen Berliner Fahrschule E. in Kreuzberg!
- Kein Fahrverbot bei langem Zeitablauf nach der Tat wegen Berufungsverfahrens!
- Alkoholfahrt: Blutentnahme kann bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt dem Beweisverwertungsverbot unterliegen!
- Autounfall? Vorsicht bei größeren Sachschäden / Schmerzensgeld
- EU-Führerschein: Keine Aberkennung der tschechischen Fahrerlaubnis wenn beim Erwerb noch kein Fahrverbot verhängt ist!
- Autodiebstahl: Wann muss ein Versicherungsnehmer den Vollbeweis des Kfz-Diebstahls der Kaskoversicherung erbringen?
- EU-Führerschein: In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen (OVG Koblenz)
- Abstandsverstoß: Messung des vorausfahrenden Polizeifahrzeugs stellt grundsätzlich unzuverlässige Methode dar!
- Autokauf beim Händler: Rücktritt vom Kauf wegen Feuchtigkeit im Pkw
- EU-Führerschein aus Tschechien ohne MPU: derzeit rechtlich anzuerkennen durch deutsche Führerscheinbehörde!
- Manipulationsverdacht gegen 2 Berliner Fahrschulen: Führerscheinentzug aber nicht immer gerechtfertigt!
- EU-Führerschein aus Polen / Tschechien grundsätzlich legal! Neue EuGH-Rechtsprechung zieht am 26.6.2008 die Grenze für Führerschein-Tourismus!
Selbstdarstellung / Profil
Rechtsanwalt Skana ist als Fachanwalt auf das Verkehrsrecht spezialisiert und steht Ihnen bei all Ihren Problemen im Straßenverkehr sowie dem EU-Führerscheinrecht (Polen / Tschechien etc.) und im Versicherungsrecht kompetent und kurzfristig zur Seite wobei die jahrelange Erfahrung - speziell im Umgang mit Führerscheinbehörden - zugunsten der Ratsuchenden effektiv genutzt wird.
Dabei bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Sie auf Wunsch auch bundesweit ohne zusätzliche Kosten zu vertreten! Sofern Sie im Rahmen eines Anwaltswechsels zu uns kommen, bieten wir Ihnen unsere Beratungsleistung ebenfalls ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Gern übernehmen wir für Sie auch die kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Das ist bequem für Sie und schont Ihren Geldbeutel.
Wir betreuen und begleiten Sie persönlich im Fall des Führerscheinentzugs gegenüber der Behörde bis hin zur Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis in enger Kooperation mit behördlich anerkannten und akkreditierten Diplom-Verkehrspsychologen. Wir ersparen Ihnen dabei die oft unnötigen "Informationsveranstaltungen", welche von den bekannten MPU-Instituten angeboten werden. Wir beschreiten mit Ihnen den direkten Weg zur Wiedererlangung Ihres Führerscheines!
Besonders erfahren und erfolgreich sind wir hier im Bereich des sogenannten EU-Führerscheins, der in Polen oder Tschechien etc. gemacht wurde. Gute Erfolge konnten wir in letzter Zeit auch gegenüber der Führerscheinbehörde im Bereich des Führerscheinentzugs wegen Delikten des BTM-Genuß und Drogenfahrt im Straßenverkehr sowie bei Vorwürfen des LABO Berlins wegen angeblicher Manipulationen beim Führerscheinerwerb erzielen.
Durch unsere Anwaltskanzlei werden grundsätzlich keine Interessen von Versicherungen oder staatsnahen Institutionen vertreten, sondern es werden ausschließlich die Interessen und Ansprüche von geschädigten Personen des privaten Alltagsrechtsverkehrs oder die Verteidigung von deliktisch Beschuldigten durchgesetzt!
Rechtsanwalt Skana war viele Jahre als Justitiar für ein Entwicklungsdienstleistungs- und Industrieunternehmen der Automobilbranche am Standort Berlin tätig und verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung von verkehrsrechtlichen Mandaten jeglicher Art vom ungerechtfertigten Bußgeldbescheid und Knöllchen, dem mangelhaften Fahrzeug-Leasingvertrag über den ungerechtfertigten Vorwurf des Rotlichtverstoßes, den Führerscheinentzug oder die Fahrtenbuchauflage bis hin zu versicherungsrechtlichen Problemen im Schadenfall, insbesondere der Berechnung und Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Nach einem Verkehrsunfall ist in jüngster Zeit auch die schnelle Hilfe bei verweigerten Versicherungszahlungen ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt.
Die Anwaltskosten für eine außergerichtliche Beratung können jederzeit zwischen dem Anwalt und dem Ratsuchenden frei vereinbart werden! Sie betragen in der Regel nur 100,- EURO bis 200,- EURO - je nach Bedeutung und Schwierigkeit des Problems. Wir empfehlen den rechtzeitigen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung BEVOR es zum Problem kommt:
•Eine Rechtsschutzversicherung trägt regelmäßig auch alle Kosten für Anwälte, Gerichte sowie Gutachter, dass heißt für Sie: es enstehen Ihnen keine Kosten!
Für die Verteidigung in einem Bußgeldverfahren stehen dem Verkehrsanwalt für das Vorverfahren zwischen 150,- € und 330,- € Euro zu. Je nach Bedeutsamkeit der Sache und Umfang der Bearbeitung. Mit einer Rechtsschutzversicherung stellen auch diese Kosten für Sie kein Problem dar.
Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im voraus genau zu allen anfallenden Kosten.
Steuernummer / USt-ID-Nr.: DE 209548502
Hinweis gem. § 6 Teledienstgesetz:Eckart Johlige und Sven Skana sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin (Littenstraße 9, 10179 Berlin). Die Rechtsanwälte sind an allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen vertretungsbefugt.
Rechtsanwalt Skana ist zusätzlich berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.
Rechtsanwalt Eckart Johlige ist zusätzlich berechtigt, die Bezeichnungen Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Stefan Burghardt ist Steuerberater und gehört der Steuerberaterkammer des Landes Brandenburg an.Die Rechtsanwälte & Steuerberater dieser Kanzlei sind eine ein-getragene Partnerschaftsgesellschaft (PR 15 - AG Charlottenburg).
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 05.05.2004 (BGBl. I, S. 717), Berufsordnung für Rechtsanwälte vom 01.11.2001, Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Union vom 28.11.1998, Fachanwaltsordnung vom 27.05.1999, jeweils in der gültigen Fassung. Hinsichtlich des Inhalts der Normen verweisen wir auf die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de und auf deren Rubrik "Angaben gem. § 6 TDG".
Die Rechtsanwälte Johlige und Skana unterhalten jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung, Taunusstraße 1, 65183 Wiesbaden, mit einer Deckungssumme von 1 Mio. Euro
Haftungsrechtlicher Hinweis: Der Inhaber dieser Homepage übernimmt keine Haftung für andere Webseiten auf die eventuell im Rahmen dieser Homepage verwiesen wird. Entsprechend der Maßgaben der diesbezüglichen Rechtsprechung distanziert dieser sich ausdrücklich von dem Inhalt dieser Seiten, sofern dieser mit geltendem Recht nicht in Einklang steht.


